Amtsgericht Geldbuße wegen Fahrens ohne Führerschein

Wermelskirchen · Ein 19-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten. Es war nicht das erste Mal.

 EIn 19-Jähriger musste sich erneut vor dem Amtsgericht Wermelskirchen verantworten.

EIn 19-Jähriger musste sich erneut vor dem Amtsgericht Wermelskirchen verantworten.

Foto: Tim Kronner

Ein 19-jähriger Wiederholungstäter musste sich einmal mehr vor dem Amtsgericht verantworten, weil er wieder mit einem Kleinkraftrad der Marke Piaggio in eine Verkehrskontrolle geraten war und den Polizeibeamten weder Führerschein noch Versicherungsnachweis für das Fahrzeug vorweisen konnte. Bereits 2016 und 2017 war er wegen ähnlicher Vergehen vor dem Amtsrichter gestanden.

Er räumte direkt alle Vorwürfe ein, wirkte dabei durchaus auch ein wenig geknickt. Vor allem, weil ihn der Richter fragte, warum er das denn gemacht habe – zumal er ja bereits zweimal erwischt worden sei. „Schwer zu sagen“, kam die viel-, beziehungsweise nichtssagende Antwort. Das wiederum kam beim Richter nicht gut an. „Das beeindruckt Sie alles nicht mehr so wirklich, die Polizei, das Verfahren, das Gericht, kann das sein?“, wollte er von dem Angeklagten wissen. Und ergänzte: „Vielleicht muss man dann ja mal über andere Sanktionen nachdenken.“ Er habe den Führerschein für sein Kleinkraftrad vor einiger Zeit bekommen, habe dann aber mitbekommen, wie Altersgenossen bereits in anderen Klassen unterwegs gewesen seien. „Das wollte ich auch“, sagte der Angeklagte lapidar, womit seiner Meinung nach wohl hinreichend geklärt gewesen sei, warum er die Maschine frisiert habe – was letztlich auch den nicht vorhandenen Führerschein erklärte.

Eine Erklärung, die beim Staatsanwalt nicht besonders gut ankam. „Sie haben jetzt nur den Führerschein für kleine Krafträder – irgendwann wollen Sie vielleicht mal einen Autoführerschein machen. Mit diesen Vorstrafen dürften Sie dann beim Straßenverkehrsamt echte Probleme bekommen, wenn Sie die nicht schon haben.“ Ja, sagte der Angeklagte daraufhin zerknirscht, die Erfahrung habe er bereits machen müssen. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zeichnete ein Bild eines jungen Mannes, der sehr vernarrt in Autos und andere Kraftfahrzeuge sei. „Er macht seit 2016 eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker, die er im kommenden Sommer abschließen kann – wenn er den Autoführerschein hat. Allerdings gibt es eine Sperre dafür wegen der Vergehen aus 2017“, sagte sie.

Perspektivisch sei eine Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb in Hückeswagen möglich, der Angeklagte denke aber zusammen mit seinem Vater auch darüber nach, eine Werkstatt in Wermelskirchen zu übernehmen. Sie empfahl, das Jugendrecht anzuwenden und es bei einer Geldbuße und einer Verwarnung zu belassen. Der Staatsanwalt schloss sich dem an und forderte eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro sowie eine Verwarnung. Von einer weiteren Führerscheinsperre sei abzusehen. Die Drosselung des Rollers sowie dessen ordnungsgemäße Versicherung sei vorzunehmen. Dem schloss sich der Richter in seinem Urteil an.

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