Erster Fall in Wermelskirchen Geflügelpest bei Kanadagans im Stadtgebiet nachgewiesen

Wermelskirchen · Bei einer freilebenden Kanadagans in Wermelskirchen ist die Geflügelpest festgestellt worden. Das teilt das Kreisveterinäramt mit. Es handelt sich um eine Wildgans, die Anwohner gemeldet haben.

 Kanadagänse fühlen sich auch im Bergischen wohl.

Kanadagänse fühlen sich auch im Bergischen wohl.

Foto: Schwark

Anfang Februar wurde bei Haushühnern in einem Geflügelbestand in Wipperfürth Geflügelpest nachgewiesen. Das Veterinäramt ruft weiterhin alle Geflügelhalter dazu auf, Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. „Jegliches Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden“, erklärt Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig, „diese Grundsätze gelten natürlich auch für Kleinstbestände.“

In der nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Wipperfürth eingerichteten Überwachungszone, die Teile der Stadt Wermelskirchen und der Gemeinde Kürten umfasst, gilt auch weiterhin die Stallpflicht. Geflügel darf nur unter einem festen Dach gehalten werden. Geflügelhalter dürfen den Tieren keinen Auslauf ins Freigelände gewähren.

Alle Halter von Geflügel – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierbestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dr. Thomas Mönig: „Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich. Zudem werden Bürger im ganzen Kreisgebiet gebeten, sich bei vermehrtem Auffinden verendeter Wildvögel wie Enten und Wildgänsen an das Veterinäramt zu wenden.

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