Amtsgericht Wermelskirchen Fünf Monate Freiheitsstrafe wegen Diebstahls von 124 Euro

Wermelskirchen · Ein 27-jähriger Mann aus Leverkusen soll im Dezember im Wermelskirchener Krankenhaus, in das er zuvor mit dem Rettungsdienst eingeliefert wurde, 124 Euro sowie Medikamente entwendet haben.

 Ein junger Mann soll im Krankenhaus Geld und Medikamente gestohlen haben.

Ein junger Mann soll im Krankenhaus Geld und Medikamente gestohlen haben.

Foto: Hogekamp, Lena (hoge)

Wenn der junge Mann, der sich vor dem Amtsgericht wegen Diebstahls verantworten musste, nicht aufpasse, könne er sich sehr schnell auf einer Abwärtsspirale wiederfinden. Mit diesen deutlichen Worten zeichnete der Richter das Bild eines Teufelskreislaufs, dessen Auswirkungen er schon oft erlebt habe. Dem 27-jährigen Mann aus Leverkusen wurde vorgeworfen, im Dezember im Wermelskirchener Krankenhaus, in das er zuvor mit dem Rettungsdienst eingeliefert wurde, 124 Euro sowie Medikamente entwendet zu haben.

Er habe daran kaum noch Erinnerungen, da er an jenem Abend sehr viel Alkohol und Medikamente konsumiert habe, sagte der Angeklagte. Laut Anklage sei der 27-Jährige bei der Tat erwischt worden, das Geld sei zurückgegeben worden, er selbst wegen seines Allgemeinzustands in eine psychosomatische Klinik eingewiesen worden. „Sie haben ein Suchtmittelproblem, mit dem Sie sich Ihr Leben schwer machen“, sagte der Richter, der anhand des Vorstrafenregisters feststellte, dass der Mann seit 2006 immer wieder vor Gericht gelandet war. „Sie müssen Ihr Lebensumfeld nach einer Therapie ändern. Wenn Sie das nicht machen, sehen wir uns hier wieder und wieder und wieder“, sagte der Richter. Er wählte drastische Worte, um dem Angeklagten seine Situation zu verdeutlichen. „Man sieht Ihnen Ihren Zustand an. Und das wird nicht besser – wenn die Sucht groß genug ist, machen Sie Dinge, die nicht schön sind. Ich habe schon Leute hier gehabt, die ihren Körper verkauft haben.“

Die Staatsanwaltschaft würdigte positiv, dass der Angeklagte die Tat einräumte und so eine langwierige Beweisaufnahme nicht nötig machte. „Auch der lange Drogenkonsum erklärt zumindest die Handlung“, sagte die Staatsanwältin. Allerdings sei die kriminelle Energie hoch gewesen, auch die Vielzahl der Vorstrafen spreche nicht für den Angeklagten. „Es ist der klassische Ablauf – Drogenkonsum, Straftat, Drogenkonsum, Straftat, Gericht. Außerdem sind Sie nur drei Wochen vor der hier verhandelten Tat bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese Rückfallgeschwindigkeit ist enorm“, sagte die Staatsanwältin und forderte fünf Monate Freiheitsentzug. „Ohne Bewährung. Sie sind der klassische Bewährungsversager, eine positive Sozialprognose ist nicht zu sehen“, sagte sie.

Der Richter schloss sich der Forderung der Staatsanwältin an. „Die Bewährung hat Sie nicht abgeschreckt. Ihre Prognose ist ungewiss, da auch noch keine Therapie in Sicht ist“, sagte er.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Geschädigten, die als Zeugin geladen war, jedoch nicht mehr gehört werden musste.

(wow)
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