Frau wegen Unfallflucht vor Gericht Unfallflucht – Gericht stellt Verfahren ein

Wermelskirchen · Vor rund drei Jahren soll eine Frau (54) beim Einparken in der Jahnstraße ein Auto beschädigt haben. Sie will davon nichts bemerkt haben und kümmerte sich nicht um den entstandenen Fremdschaden von über 1300 Euro.

„Sie hatte sich zu Fuß von der Unfallstelle entfernt“, lautete die Anklage. Sie wurde angezeigt und es kam zum Prozess. Die Angeklagte bestritt den Tatvorwurf nach wie vor. Sachverständige wurden hinzugezogen. Das Verfahren zog sich in die Länge, nicht zuletzt, weil die Angeklagte Fragen zu den jeweiligen Gutachten aufwarf.

Zum letztendlichen Verfahren hatte der Richter den Gutachter wieder geladen. Weitere Fragen der Angeklagten seien nicht auszuschließen, sagte er hierzu. Der Gutachter nickte. Er kannte das Prozedere und war sich ganz sicher: Der Schaden hätte eindeutig von der Angeklagten bemerkt werden müssen. Doch diesmal kam es anders. „Ich möchte hier und heute das Verfahren gerne abschließen“, sagte der Richter nach Verlesung der Anklage. Nach reiflicher Überlegung wolle er dem Staatsanwalt und der Angeklagten den Vorschlag unterbreiten, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1800 Euro einzustellen. Diese Summe beinhalte auch die Kosten des Sachverständigen. Der Staatsanwalt nickte und die Frau schluckte. Sie müsse sich erst mit ihrem Ehemann, der im Zuschauerraum saß, beraten, sagte sie und zog sich mit ihm zurück. Schließlich willigte auch sie ein. Ihr Ehemann lächelte nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort