Zusammenstoß in Wermelskirchen Fahrer schläft am Steuer ein und verursacht Unfall

Hünger · Knapp 15.000 Euro Sachschaden entstand bei einem Unfall auf der L 157 am Freitagabend in Hünger. Der Fahrer, ein 22-jähriger Franzose, kam mit seinem Ford aus Solingen und war unterwegs in Richtung Burger Straße. Plötzlich verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und krachte am rechten Straßenrand gegen einen geparkten Toyota.

 Der Ford musste nach dem Unfall abgeschleppt werden.

Der Ford musste nach dem Unfall abgeschleppt werden.

Foto: Kreispolizeibehörde

Der berüchtigte Sekundenschlaf, der laut Studien etwa zwischen einer halben Sekunde und 30 Sekunden andauern kann, wurde offenbar am vergangenen Freitagabend gegen 21 Uhr einem Autofahrer in der Ortschaft Hünger auf der L 157 zum Verhängnis, weil dieser am Steuer einschlief und in zwei geparkte Fahrzeuge krachte.

Der Fahrer, ein 22-jähriger Franzose, kam mit seinem Ford aus Solingen und war unterwegs in Richtung Burger Straße. Plötzlich verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und krachte am rechten Straßenrand gegen einen geparkten Toyota. Dieser wiederum wurde durch die Wucht des Aufpralls in einen davor parkenden Audi geschoben. Der Wagen des Verursachers prallte nach der Kollision ab und kam nach einer Drehung auf der linken Straßenseite zum Stillstand. Der Fahrer verletzte sich dabei leicht, benötigte jedoch keinen Rettungswagen. Sein Beifahrer, ein 20-jähriger Franzose, blieb unverletzt. Der Unfallverursacher räumte ein, dass er kurzzeitig am Steuer eingeschlafen sei und es deshalb zu dem Unfall gekommen ist.

Der Sachschaden am Ford beträgt schätzungsweise 4000 Euro, am Audi entstand ein Schaden von 2500 Euro und am Toyota sogar von 8000 Euro. Der Ford des Franzosen und der Audi waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Polizisten konnten keine Beeinflussung von Alkohol oder Drogen bei dem Fahrer feststellen. Ob er tatsächlich im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird derzeit noch ermittelt. Gegen den Franzosen wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet. Bereits vor Ort musste er eine Sicherheitsleistung in Form von Bargeld hinterlegen.

(kel)
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