Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
EILMELDUNG
Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben

Kommunalwahl Entscheidung über neue Wahlbezirke steht noch aus

Wermelskirchen · Für die Kommunalwahl werden die Wahlbezirke überprüft. Die Stadt empfiehlt Parteien, mit Wahlvorschlägen zu warten.

 Im September sind Kommunalwahlen. Bis Ende Februar müssen die Wahlbezirke neu geordnet werden.

Im September sind Kommunalwahlen. Bis Ende Februar müssen die Wahlbezirke neu geordnet werden.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Die 20 Wahlbezirke für die anstehende Kommunalwahl am 13. September 2020 stehen schon seit vergangenem September fest. Jetzt könnte sich alles neu mischen: Denn mit dem im Dezember gefallenen Urteil des Verfassungsgerichtshofes wurde nicht nur das Bestehen der Stichwahl entschieden, sondern auch eine Neuregelung für Wahlbezirke beschlossen. Die Kommunen müssen ihre Bezirke nun bis zum 29. Februar überprüfen.

Was ist neu an den Wahlbezirken?

 Es geht um deren Größe: Damit jede Stimme bei der Kommunalwahl gleich viel zählt, müssen die Bezirke ungefähr gleich groß sein. Bisher war eine Abweichung um bis zu 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Bezirke zulässig. Nach der neuen Regelung darf die Größe der Bezirke nur noch um 15 Prozent nach oben oder unten abweichen.

Was hat das Urteil zur Stichwahl damit zu tun?

Zunächst nicht viel: Das Urteil bezog sich auf die Klage der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen gegen die Änderungen im Kommunalwahlgesetz durch die schwarz-gelbe Landesregierung. Dabei ging es primär um den Erhalt der Stichwahl, die Wahlbezirke waren nicht Bestandteil der Klage. SPD und Grüne forderten jedoch auch, dass bei der Berechnung der Einwohnerzahl, die entscheidend für die Einteilung der Wahlbezirke ist, weiterhin Nicht-EU-Bürger mitgezählt werden. Das lehnte das Gericht jedoch ab. In dem Zuge wurde die Regelung für die Größe der Bezirke getroffen.

Wie sehen die Einwohner-Zahlen in Wermelskirchen aktuell aus?

Laut den jüngsten Zahlen des Bürgerbüros leben derzeit 35.436 Menschen in Wermelskirchen. Davon sind 5222 unter 16 Jahre alt und damit nicht wahlberechtigt – bei der Einwohnerberechnung werden sie dennoch mitgezählt. Anders als die Nicht-EU-Bürger, von denen momentan 1456 in Wermelskirchen leben und die neuerdings bei der Einwohnerberechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Dadurch könnte sich eine Verschiebung bei der Einteilung der Wahlbezirke ergeben.

Was ändert sich an den Bezirken in Wermelskirchen?

Wie Claudia Hennen-Mentenich vom Haupt- und Personalamt auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, seien die bereits eingeteilten Wahlbezirke in Wermelskirchen in den vergangenen Wochen auf ihre Größe und eventuelle Abweichungen überprüft worden. „Einen entsprechenden Vorschlag legen wir im Wahlauschuss am 27. Januar vor“, so Hennen-Mentenich weiter. Der Wahlausschuss ist unabhängig von tatsächlich zu großen oder zu kleinen Wahlbezirken für jede Kommune verpflichtend. Eine Entscheidung, ob und was an der Einteilung der Bezirke geändert wird, steht also noch aus.

Was bedeutet eine mögliche Änderung der Wahlbezirke für die Parteien bedeuten?

Sollten die Wahlbezirke neu eingeteilt werden, müssen Parteien ihre Wahlvorschläge neu einreichen – deswegen empfiehlt die Stadt den Parteien, bis zur Entscheidung am 27. Januar zu warten. Bisher seien jedoch noch keine Wahlvorschläge eingereicht worden, sagte Hennen-Mentenich.

Welche Rolle spielt der Brexit?

Fakt ist, dass britische Bürger nach einem EU-Austritt ebenfalls nicht mehr wahlberechtigt sind und, nach der neuen Regelung, auch nicht mehr bei der Einwohnerberechnung berücksichtigt werden. In Wermelskirchen sind aktuell laut Stadtverwaltung neun britische Bürger gemeldet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort