Kostenbeteiligung in Kitas und OGS in Wermelskirchen Elternbeiträge für Betreuung in Pandemie nun festgelegt

Wermelskirchen · Die Fakten liegen nun nach Gesprächen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land auf dem Tisch. Jetzt kann die Stadtverwaltung in Wermelskirchen den Eltern auch die Bescheide schicken.

 Die Finanzierung der sehr schwierigen Betreuung von Kita-Kindern in der Corona-Pandemie ist geregelt.

Die Finanzierung der sehr schwierigen Betreuung von Kita-Kindern in der Corona-Pandemie ist geregelt.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Was müssen nun Eltern für die Betreuung während der Pandemie an Beiträgen für Kitas und OGS zahlen? Das ewige Hin und Her ist beendet, das Land hat die Kommunen jetzt über ihre Beteiligung informiert. Damit kann die Stadt handeln.

Die Elternbeiträge wurden während der Pandemie für April und Mai 2020 vollständig, für Juni und Juli 2020 zu 50 Prozent sowie für den Monat Januar 2021 vollständig erstattet, heißt es in einer Mittelung der Verwaltung. Die Erstattungen wurden jeweils zur Hälfte von Stadt und Land getragen.

Die Stadt hat die Elternbeiträge für den Februar 2021 bisher nicht eingezogen. Eine 100-prozentige Erstattung für den Februar 2021 ist nun bestätigt worden, so dass für Februar wie auch bereits für den Januar keine Elternbeiträge zu zahlen sind. Darüber hinaus haben sich die Spitzenverbände mit dem Land darauf geeinigt, für die Monate März, April und Mai 2021 nur die hälftigen Elternbeiträge (wie im Juni und Juli 2020) festzusetzen.

Für die Eltern ergibt das in Summe im Schnitt eine Kostenbeteiligung an den Elternbeiträgen für den Zeitraum Januar bis Juli 2021 von dreieinhalb Monatsbeiträgen. Die Stadtverwaltung prüft, wie die Erstattungen technisch umsetzbar sind. Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen bei der Betreuung erforderlich sein, werden Land und Kommunen über einen weiteren Erstattungszeitraum verhandeln.

Die Stadt Wermelskirchen macht nochmals darauf aufmerksam, dass sich Familien, die aufgrund der Pandemiesituation in finanzielle Schwierigkeiten geraten (Kurzarbeitergeld, Jobverlust), gerne mit den Sachbearbeitern der Verwaltung für die Beitragsberechnung in Verbindung setzen können. Die richtige Ansprechperson finden alle Eltern auf ihren jeweiligen Beitragsbescheiden. Beispielsweise besteht durch Einreichung aktueller bzw. neuer Einkommensunterlagen die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

(tei.-)
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