Anwalt aus Wermelskirchen Wann Arbeitnehmer Hitzefrei machen dürfen

Wermelskirchen · In einem Büro ohne Klimaanlage klingt das Wort „Hitzefrei“ verlockend. Welche Rechte Arbeitnehmer in diesen heißen Tagen haben, und welche Pflichten der Arbeitgeber, sagt Rechtsanwalt Christian Ay.

 Ein Ventilator steht in einem Büro (Symbolbild).

Ein Ventilator steht in einem Büro (Symbolbild).

Foto: dpa/Wolfram Kastl

Während sich Schüler über Kurzstunden oder sogar Hitzefrei freuen, schwitzen Arbeitnehmer in Büros, Geschäften und an anderen Arbeitsplätzen. „Hitzefrei zu machen, ist da nur der allerletzte Ausweg“, sagt Christian Ay, Wermelskirchener Anwalt für Arbeitsrecht, im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Experte erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer bei hohen Temperaturen haben.