Thema in der Sitzung des Sozialausschusses Flüchtlingskosten – Stadt setzt auf Erstattung

Wermelskirchen · Die Stadt verbuchte für Aufwendungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz 2017 ein Minus von rund 784.000 Euro. Für 2016 steht ein Plus von etwa 780.500 Euro. Die Verwaltung spricht von einer „Teilergebnisrechnung“.

 Der Weg in die Arbeitswelt ist für viele Geflüchtete lang. Bis sie sich und ihre Familie ernähren können, leben sie von staatlicher Unterstützung. 

Der Weg in die Arbeitswelt ist für viele Geflüchtete lang. Bis sie sich und ihre Familie ernähren können, leben sie von staatlicher Unterstützung. 

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Die Beantwortung dieser Anfrage erfolgte nicht von heute auf morgen. Im Ausschuss für Soziales und Inklusion legte die Stadtverwaltung nunmehr die Kosten offen, die Wermelskirchen durch die Unterbringung und Betreuung geflüchteter Menschen zu tragen hat. Die arbeitsintensive Auflistung von 30 Einzelpositionen jeweils für die Jahre 2015, 2016 und 2017 betitelt die Verwaltung vorsichtig mit der Überschrift „Teilergebnisrechnung Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) inklusive Erstaufnahmeeinrichtungen“. Diese Zurückhaltung hat einen Grund, den Sozialamtsleiterin Tanja Dehnen in der Ausschusssitzung nannte: „Wir rechnen mit weiteren Kosten-Erstattungen aus Bundesmitteln über das Land. Dort laufen gerade die entsprechenden Diskussionen.“

Im Gespräch mit unserer Zeitung betonte der Beigeordnete Stefan Görnert: „Wir erwarten diese Erstattung. Dann kriegen wir das kompensiert.“ Somit ist die Stadtverwaltung zuversichtlich, die in dem Papier aufgeführten Kosten von 784.545,63 Euro, die 2017 entstanden sind, aufzufangen. Das hat, wie ebenfalls aus der Aufstellung hervorgeht, in den Vorjahren funktioniert.

Demnach verbuchte die Stadtverwaltung im Jahr der sogenannten „Flüchtingswelle“ (2015) ein Minus von 519.636,50 Euro, in 2016 jedoch ein Plus von 780.448,20 Euro. Dieses positive Ergebnis resultiere laut Stadtverwaltung daraus, dass in 2016 erhöhte Pauschalen auf Basis des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) an die Kommunen geflossen sind und die Kosten für die Erstaufnahme-Einrichtungen (in Wermelskirchen waren das die beiden Mehrzweckhallen in Dhünn und Dabringhausen sowie die Sporthalle an der Schubertstraße) vollständig zuzüglich der Verwaltungskostenpauschalen von Bund und Land erstattet wurden.

Zum aktuellen Stand erläuterte Tanja Dehnen, dass es keine überdurchschnittlichen Aufwendungen gebe: „Die jährlichen Kosten der Stadt Wermelskirchen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz sind im Moment auf einem normalen Stand.“ Zur Zeit stünden bei der Stadtverwaltung in Wermelskirchen 79 Flüchtlinge im Leistungsbezug.

Dass der politische Wille und die entsprechende Gesetzgebung die Verwaltung bindet, lässt sich an den Zahlen ablesen. So sind die Kosten für „Sonstige, ordentliche Aufwendungen“, wozu Mietzahlungen des Sozialamtes gehören, deutlich gestiegen: von 26.974,46 Euro im Jahr 2015 auf 219.906,61 Euro im Jahr 2017. Hintergrund ist die im Stadtrat verabschiedete Ausrichtung auf eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zur besseren Integration.

Allerdings sind auf der Seite der Einnahmen auch Positionen gewachsen: Aus dem erhöhten Gemeinde-Anteil an der Umsatzsteuer als Soforthilfe zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme sowie Unterbringung von Asylbewerbern flossen im vergangenen Jahr 630.386,23 Euro an die Stadt Wermelskirchen – diese Soforthilfe gab es in 2015 und 2016 noch gar nicht.

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