Nach Ende der Sommerferien Corona-Tests und ein ungewisser Schulstart nach den Sommerferien

Wermelskirchen · Eine neue Corona-Schutzverordnung für die Schulen nach den Sommerferien gibt es noch nicht. Die Schulleiterin Katrin Wagner und der Jugendamtsleiter Andreas Voß zeigen dafür Verständnis.

 Ein Klassenzimmer der Schwanenschule. Noch ist es leer.

Ein Klassenzimmer der Schwanenschule. Noch ist es leer.

Foto: RP/Christian Albustin

In drei Wochen beginnt nach den Sommerferien die Schule wieder und noch immer gibt es keine Informationen darüber, wie der Betrieb dann ablaufen soll. Es ist bislang unklar, ob alle Kinder gleichzeitig mit dem Unterricht starten können oder versetzt zu unterschiedlichen Zeiten, wie viele Schüler und Schülerinnen auf einmal auf den Pausenhof dürfen, weitere Details bedürfen ebenfalls noch einer Klärung. Auch landesweit einheitliche Vorgaben über Schulschließungen, sollte ein Kind oder eine Lehrkraft an Corona erkranken, gibt es nicht.

Die derzeitige Corona-Schutzverordnung sowie die Betreuungsverordnung, beide enthalten Leitlinien für die Schulen, gelten nur bis zum 11. August – dem letzten Tag der Sommerferien. „Die neuen Verordnungen werden wahrscheinlich in spätestens zwei Wochen veröffentlicht“, sagt Andreas Voß vom Amt für Jugend, Bildung und Sport. Vor den Sommerferien jedenfalls waren Schulen dazu verpflichtet, Rahmenbedingungen für die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen zu schaffen, für eine „Entzerrung der Pausenzeiten“ zu sorgen und feste Unterrichtsgruppen zu bilden. Ob dies so bestehen bleibt, ist nicht klar.

Andreas Voß hofft, dass die neue Verordnung der derzeitigen nicht allzu unähnlich wird, damit die Schulen nicht kurzfristig umplanen müssen und ihre vor den Ferien erarbeiteten Hygienekonzepte weiterhin nutzen können. „Natürlich ist es etwas knapp, wenn die neue Verordnung erst kurz vor dem Schulstart veröffentlicht wird“, sagt Voß. Doch er hat Verständnis für die kurzfristigen Regelungen: „Das Land muss schließlich möglichst lange warten, um dann auf die sich ständig verändernde Situation reagieren zu können.“

Auch Katrin Wagner, Schulleiterin der Schwanenschule, kann die Schritte der Landesregierung nachvollziehen und blickt dem Schulstart eher entspannt entgegen. Sie hat an ihrer Schule ein Hygienekonzept erstellt, auch der Plan für die Einschulungen der Erstklässler steht. „Die Details, also zum Beispiel ob der Unterricht für alle Schüler gleichzeitig beginnen kann, werden ja dann bald bekannt gegeben“, sagt sie.

Immerhin hat die NRW-Regierung mittlerweile eines beschlossen: Die Einführung von kostenlosen Tests für die landesweit 360.000 Beschäftigten in Kitas und Schulen. Diese sollen sich alle 14 Tage freiwillig testen lassen können. Katrin Wagner begrüßt diese Entscheidung: „Das kann uns alle nur stärker machen“, sagt sie. Dass es keine einheitlichen Regelungen für Schulschließungen gibt, ist aus ihrer Sicht vollkommen nachvollziehbar. „Keine Institution kann eine generelle Information geben, was im Einzelfall sinnvoll ist“, sagt Wagner. „Wenn ein Schüler von mir beispielsweise montags Symptome zeigt und sich daher wahrscheinlich am Wochenende und nicht in der Schule angesteckt hat, ist es fraglich, ob die ganze Schule geschlossen werden muss.“ Wie zu reagieren sei, müsse stets fallabhängig entschieden werden.

Ziel sei es in jedem Fall, trotz allem den Schulbetrieb so normal wie nur möglich zu gestalten. Da sind sich Katrin Wagner wie auch Andreas Voß einig.

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