„Gestiegene Mietkosten wurden nicht anerkannt“ Carpe Diem: LVR rechnet falsch ab

Wermelskirchen · Der Pflegeheimbetreiber weist die Vorwürfe, bewusst falsch abgerechnet zu haben, zurück. „Wir haben Klage eingereicht, um auch vom Sozialhilfeträger einen höheren Beitrag für Investitions- und Instandhaltungskosten rückwirkend durchzusetzen“, sagt Geschäftsführer Martin Niggehoff auf Nachfrage dieser Redaktion zum Thema Ungleichbehandlung von Selbstzahlern und Bewohnern, die vom Sozialamt unterstützt werden.

„Nach unserer Auffassung sind die Berechnungen des Landschaftsverbandes in mehreren Punkten falsch.“

Nach Einführung des Pflegegesetzes habe „Carpe Diem“ beim Landschaftsverband (LVR) einen Antrag auf Festsetzung der Investitionsaufwendungen gestellt. Drei Jahre habe man keine Antwort erhalten, sagt Niggehoff. Die Pflegeeinrichtungen, die man betreibe, seien aber langfristig angemietet worden. Miete und Mietnebenkosten werden den Bewohnern in Rechnung gestellt. Niggehoff: „Wie in den Vorjahren haben wir die gestiegenen Mietkosten dem Landschaftsverband angezeigt und beantragt, die höheren Mieten anzuerkennen.“

 Denn in den Verträgen mit den Vermietern war entsprechend dem Landespflegegesetz vereinbart, dass sich die Mieten alle zwei Jahren um 50 Prozent der zwischenzeitlich eingetretenen Lebenshaltungskosten erhöhen. Die Mieterhöhungen waren vom Landschaftsverband anerkannt worden. Dann habe der Landtag 2014 ein neues Alten- und Pflegegesetz beschlossen. Danach sollten die Investitionskosten ab 2016 auf der Basis einer neuen Berechnungsgrundlage ermittelt werden. Bereits 2015 habe man die Anträge beim LVR gestellt. Er habe aber für die Jahre 2019 und 2020 nur die Mieten berücksichtigt, die zum 1. Februar 2014 vereinbart waren und von ihm anerkannt wurden. Die vereinbarten Mieterhöhungen wurden vom Landschaftsverband nicht anerkannt. „Dies hat zur Folge, dass die vom Landschaftsverband anerkannten Investitionskosten nicht ausreichen, um die vereinbarten Mieten bezahlen zu können.“

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