Tipps aus Wermelskirchen BVK-Sprecher warnt vor Internet-Vergleichsportalen

Wermelskirchen · Bei Kfz-Versicherungswechsel zum 30. November sollen Autofahrer gründlich prüfen statt einfach zugreifen. Schnell kann zum Beispiel der Rabattschutz alter Tarife verloren gehen.

 Der Wermelskirchener Versicherungskaufmann Lothar Weber ist BVK-Sprecher im Bezirksverband Bergisch Land.

Der Wermelskirchener Versicherungskaufmann Lothar Weber ist BVK-Sprecher im Bezirksverband Bergisch Land.

Foto: BVK

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend, meint der BVK-Sprecher im Bezirksverband Bergisch Land der Deutschen Versicherungskaufleute, Lothar Weber (Foto: BKV): „Bei Zusatzleistungen unterscheiden sich die Verträge enorm und bedürfen genauer Prüfung.“

Dabei muss billig nicht schlecht sein, betont Lothar Weber. Aber es könne bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach einem Unfall mit Haarwild nichts zahle oder Geld nach einem Unfall einfordere, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt laut Weber auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. „Hinter Lockangeboten können sich also Versicherungslücken verstecken.“

Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren. Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden.

Vorsicht ist laut des BVK-Sprechers auch angebracht, wenn für den ‚alten’ Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn in der Regel gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. Weber: „Billig, billig kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer.“

Das gelte nsbesondere für Internet-Vergleichsportale, die jedes Jahr mit Schnäppchenangeboten werben. Weber: „In den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie ihre Aufgabe des Vergleichens aber gar nicht erfüllen. Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben.“

„Manche Versicherer bieten auch Kfz-Tarife auf Basis der individuellen Fahrweise an“, informiert Weber. „Bei diesen sogenannten Kfz-Telematiktarifen werden Kunden zwar mit geringen Versicherungsprämien gelockt, müssen aber dafür ihren gesamten Fahrstil offenbaren. Hier sollte man sich genau überlegen, ob für eine geringere Prämie das individuelle Bewegungsprofil dem Versicherer offenbart wird.“

Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnt Weber zu frühzeitiger Orientierung.

(tei.-)
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