Gerichtsverfahren in Wermelskirchen Bewährung für Internet-Betrüger

Wermeskirchen · Der 33-jährige Angeklagte aus Wermelskirchen ist einschlägig vorbestraft und saß wegen Betrügereien schon im Gefängnis. Die Bewährungshelferin ist zuversichtlich, was seine Sozialprognose angeht.

 Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen wurde gegen einen Internet-Betrüger verhandelt.

Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen wurde gegen einen Internet-Betrüger verhandelt.

Foto: Tim Kronner

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das, was eigentlich klar sein sollte, ist offensichtlich nicht allen Nutzern bewusst. An dieser Stelle fallen einem zuerst die teils unsäglichen Hasskommentare ein, die sich vor allem in den Sozialen Netzwerken finden. Auf der anderen Seite ist es aber auch der leichtfertige Umgang mit Geld, Eigentum, Verkauf und Kauf über das Internet. EBay-Handel gehört für viele Menschen zum täglichen Brot, zumal es ein guter Weg ist, um sich von Dingen zu trennen. Problematisch wird es dann, wenn der Verkäufer kein Interesse daran hat, die verkauften Dinge an den Käufer zu versenden. Denn dann landet man schneller vor dem Amtsgericht, als es einem lieb sein kann. So geschehen bei einem Wermelskirchener (33), der im Januar 2020 einen PC für 230 Euro verkauft hatte, diesen aber dem Käufer nicht übersandte.

Der Angeklagte zeigte sich reuig und gab auch an, das Geld direkt an den Geschädigten zurückzugeben. Das passierte einige Augenblicke später dann auch im Gerichtsaal. „Sehr gut, aber warum denn nicht gleich so? Warum musste es soweit kommen?“, sagte dazu der Geschädigte und nahm zudem die Entschuldigung des Angeklagten an: „Es tut mir leid, was da passiert ist und ich hoffe, dass ich den Schaden so wiedergutmachen kann“, sagte der. Eitel Sonnenschein also – zumindest in dieser Hinsicht.

Problematisch war in diesem Fall allerdings, dass der 33-Jährige mehrfach einschlägig vorbestraft war – und wegen seiner Betrügereien sogar bereits im Gefängnis gewesen war. „Zehn Eintragungen, alle wegen Betrugs, finden sich seit 2013 im Bundeszentralregister“, sagte die Richterin. Sie fragte den Angeklagten, ob diese alle wegen Internetbetrugs gewesen seien. „Ja, das waren alles ähnlich gelagerte Fälle“, gab der Angeklagte an. Daraufhin regte die Richterin an, dass der Angeklagte sich vielleicht einer Therapie unterziehen sollte.

Die Bewährungshelferin zeichnete ein vorteilhaftes Bild. „Der Angeklagte ist offen, zugänglich und kommt regelmäßig zu den Terminen – auch trotz Corona“, sagte sie. Sie hätten auch über das Thema Therapie gesprochen, ein Gutachten sei indes zum Ergebnis gekommen, dass das nicht unbedingt nötig sei. Es habe einige Krisen in seinem Leben gegeben, an denen er aber zu arbeiten bereit sei. „Und er will auch alle entstandenen Schäden zurückzahlen, was jedoch schwer ist. Denn er hat noch zusätzliche rund 30.000 Euro Schulen“, sagte die Bewährungshelferin. Sie sei insgesamt zuversichtlich, was die Sozialprognose des Angeklagten angehe.

Das sah die Staatsanwältin jedoch nicht vollständig so. „Es ist zwar positiv, dass Sie sich geständig zeigen und den Schaden heute auch bezahlt haben. Eine Geldstrafe sehe ich jedoch nicht mehr – ich fordere vier Monate Haftstrafe. Mit einer Bewährung tue ich mich sehr schwer“, sagte sie. Die Richterin verurteilte den 33-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Monaten – auf Bewährung.

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