Der mengenabhängige Arbeitspreis bleibt stabil BEW hebt Strompreis in der Grundversorgung an

WERMELSKIRCHEN/HÜCKESWAGEN · Nur ein geringer Teil der BEW-Kunden nutzt diesen Tarif - BEW empfiehlt Tarifberatung und -optimierung.

 Die BEW erhöhen den Strompreis, aber nur in der Grundversorgung. Der Arbeitspreis bleibt hingegen stabil.

Die BEW erhöhen den Strompreis, aber nur in der Grundversorgung. Der Arbeitspreis bleibt hingegen stabil.

Foto: dpa/dpa, Peter Steffen

 „Für Kunden der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH, die sich in der Grund- und Ersatzversorgung befinden, steigt der Strompreis ab dem 1. April“, teilt Jens Langner, Geschäftsführer des Unternehmens, mit. „Wir passen jedoch lediglich die Grundpreise um 2,98 Euro pro Monat an, wogegen der mengenabhängige Arbeitspreis stabil bleibt.“

 Während viele Energievertriebe sich schon Anfang des Jahres festgelegt haben, habe das regionale Unternehmen BEW noch bis letzte Woche gerechnet mit dem Ergebnis, dass eine moderate Strompreisanpassung unvermeidlich ist. Für einen typischen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr bedeutet dies eine Preiserhöhung von rund drei Prozent.

 Nur ein geringer Teil der BEW-Kunden in Wermelskirchen und Hückeswagen ist in der Grund- und Ersatzversorgung. Die BEW wird die betroffenen Kunden in dieser Woche in einem gesonderten Anschreiben über die Preiserhöhung informieren. Zudem empfiehlt der Energiedienstleister seinen Kunden, vom umfangreichen Beratungsangebot vor Ort in den Kundencentern, im Beratungswagen und auch telefonisch unter 02267 686-200 Gebrauch zu machen und sich alternative Tarife aufzeigen zu lassen. Auf Wunsch können auch die Abschläge angepasst werden.

Hintergrund für die Preiserhöhung seien vor allem die gestiegenen Beschaffungskosten. Die Börsenpreise für Strom haben sich seit letztem Jahr um rund 50 Prozent verteuert. Aber auch die Gesamtbelastung aus staatlichen und regulatorischen Preisbestandteilen ist insgesamt leicht angestiegen, so die BEW.

Der Strompreis, den die Haushalte zahlen, setze sich aus drei Bestandteilen zusammen. Den größten Anteil machen mit rund 53 Prozent die staatlichen Belastungen in Form von Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Dies sind Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe sowie Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Offshore-Netzumlage, der §19 Strom-Netzentgeltverordnung-Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe und der Abschaltbare-Lasten-Umlage. Rund 24 Prozent des Strompreises sind nach Angaben der BEW Netzentgelte, deren Höhe von der Bundesnetzagentur reguliert wird. Nur auf die verbleibenden rund 23 Prozent des Strompreises können die Energieversorgungsunternehmen Einfluss nehmen – im Wesentlichen geben sie ihre eigenen Kosten für die Beschaffung des Stroms weiter. Zu einem geringen Teil enthält der Strompreis die Kosten für Kunden- und Abrechnungsservices. Der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen am Strompreis sei  laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft von 2006 bis 2019 um etwa 110 Prozent gestiegen.

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