Nach Rüge im Ausschuss Beschluss zum Hallenbad in Wermelskirchen muss wiederholt werden

Wermelskirchen · Der Vorsitzende des Sportausschusses, Karl-Heinz Wilke (CDU) hatte bei der Sitzung, in der über den Neubaubeginn des Hallenbades entschieden wurde, nur zwei Wortmeldungen zugelassen. Dafür entschuldigt Wilke sich im Nachhinein, das Thema wird nun noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt.

 Karl-Heinz Wilke. 
  Foto: Andi Jäckle

Karl-Heinz Wilke. Foto: Andi Jäckle

Foto: Andi Jäckle

Im nächsten Sportausschuss wird noch einmal über das Hallenbad sowie den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, WNKUWG und Büfo diskutiert und abgestimmt. Darauf hatte die FDP-Fraktion gedrängt, denn der Vorsitzende Karl-Heinz Wilke (CDU) hatte die Wortmeldung der Liberalen in der Ausschusssitzung abgewürgt und nur zwei Wortmeldungen – pro und contra – zugelassen. Für sein Verhalten in der Sitzung hatte sich der Vorsitzende bei der FDP entschuldigt und angekündigt, das Thema noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Jede Wortmeldung zu dem Thema werde zugelassen, so Wilke im Gespräch mit der Redaktion.

CDU, SPD, WNKUWG und Büfo hatten in einem gemeinsamen Antrag dem Rat empfohlen, den Neubaubeginn des Hallenbades zum Ende des Jahres 2022 einzuplanen und mit Haushaltsmitteln in Höhe von 13,1 Millionen Euro zu finanzieren. Gleichzeitig gab es einen „Freifahrtschein“ für Baukostensteigerungen. Auch den Standort legten die vier Fraktionen fest: Auf dem ehemaligen Aschenplatz unterhalb des Quellenbades.

Patrick Engels (FDP), der angesichts der zu erwartenden Investitionen mit Schulneubau und Feuerwehrgerätehäusern erhebliche Bauchschmerzen mit dieser frühen Festlegung ohne Aussprache hatte, kam nicht zu Wort. „Das war beschnittene Demokratie“, erklärte Engels im Gespräch mit der Redaktion. Wilke habe ein „lapidares Entschuldigungsschreiben“ an die Fraktion geschickt und „großzügig angeboten, den Tagesordnungspunkt zu wiederholen“. Das habe nichts mit Großzügigkeit zu tun, so Engels, „die Wiederholung gibt allein die Geschäftsordnung her“.

Die FDP-Fraktion hat das Vorgehen des Vorsitzenden im Fachausschuss in einem Schreiben an die Bürgermeisterin beanstandet. Die Stadtverwaltung legt diese Beanstandung als Rüge aus. „Der Begriff Rüge ist ein juristisch-korrekter Begriff innerhalb einer Organisation wie die Stadtverwaltung. Und ein Ausschuss ist ein Organteil“, so Michael Winkelmann, Jurist in der Stadtverwaltung. Ziel sei, vor einer etwaigen Klageerhebung eine „organinterne Überprüfung anzustreben“. So habe der Ausschuss, dessen Entscheidung angegriffen werde, selbst zu prüfen, ob und inwieweit er dem Begehren, in diesem Fall eben der FDP, Abhilfe verschafft. „Deshalb ist es Aufgabe des Ausschussvorsitzenden, sich mit der Rüge auseinanderzusetzen“, so Winkelmann.

Wilke erläuterte im Gespräch mit der Redaktion, er habe vor der „Rüge“ mit der FDP gesprochen und sich entschuldigt. Dabei habe er eine Wiederholung des Tagesordnungspunktes mit Aussprache angeboten. „Der Doppelhaushalt 2022/2023 wird erst im Mai verabschiedet. Wir haben Zeit genug für einen neuen Beschluss“, sagte Wilke. Der Asschuss tagt am 14. März.

Warum nicht schon der Beigeordnete in der Sitzung dieses Verhalten des Vorsitzenden unterbunden hat, ist unklar. Bei der Anfrage der Redaktion hatte eine Rücksprache der Bürgermeisterin nicht stattgefunden, da er nicht im Dienst war.

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