Kommunalwahl in Wermelskirchen Bei den Wahlplakaten drückt die Stadt zwei Augen zu

Wermelskirchen · Die Stadtverwaltung hat die Frist zum Entfernen der Plakate bis zum 4. Oktober verlängert. Wer bis dahin nicht abgehängt hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro rechnen.

 Zukunft Wermelskirchen hat nicht rechtzeitig abgehängt, wie hier an der B51 zu sehen ist.

Zukunft Wermelskirchen hat nicht rechtzeitig abgehängt, wie hier an der B51 zu sehen ist.

Foto: Michael In't Zandt

In der Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Verfahrensregelung der Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum – so die offizielle Bezeichnung – wurde am 12. März deutlich geregelt, wie und wo und vor allem bis wann Wahlplakate für die Kommunalwahl angebracht werden dürfen, um für die Spitzenkandidaten der Parteien und Wählergemeinschaften zu werben. Da heißt es: „Die Wahlsichtwerbung ist spätestens eine Woche nach der allgemeinen Wahl oder Abstimmung aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.“