Interview Andreas Plewe Bei Mieterhöhung ist die Wohnfläche mitentscheidend

Wermelskirchen · Die Diskussion - bis zum Streit - um Mieterhöhungen ist fast alltäglich. Der Rechtsanwalt des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe, nennt in diesem Zusammenhang, was zu beachten ist.

 Andreas Plewe ist  Rechtsanwalt des Mietervereins.

Andreas Plewe ist  Rechtsanwalt des Mietervereins.

Foto: Mieterverein

 Worauf kommt es bei Mieterhöhungen an?

Andreas Plewe Die Miete darf bei frei finanzierten Wohnung nur auf das ortsübliche Maß angehoben werden. Es wird angegeben in einem Mietpreis pro Quadratmeter. Mitentscheidend ist also die tatsächliche Wohnfläche.

Aber die ist doch im Mietvertrag angegeben?

Plewe Ist im Mietvertrag eine größere Wohnfläche angegeben, kann sich der Vermieter nicht darauf berufen. Auch eine sogenannte zehnprozentige Toleranzgrenze gibt es hier nicht. Es zählt die wirkliche Wohnungsgröße (BGH VIII ZR 266/14).

Es reicht also für den Mieter aus, die angegebene Wohnungsgröße in Mieterhöhungsschreiben zu bestreiten?

Plewe Nein, das reichte nicht aus. Der Mieter muss erläutern, von welchen tatsächlichen Umständen er ausgeht, warum er die Wohnungsflächenangaben des Vermieters für falsch hält (BGH VIII ZR 181/16).

 Und wie urteilte das BGH?

Plewe Dem Mieter, so die Karlsruher Richter, sei es möglich und zumutbar, die Wohnfläche der gemieteten Wohnung überschlägig zu vermessen und gegebenenfalls abweichende Flächenwerte vorzutragen. Es genüge, wenn der Mieter dem Vermieter das Ergebnis einer laienhaften, um Rahmen seiner Möglichkeiten liegenden Vermessung entgegenhält.

Was ist denn bei der Ermittlung der Wohnflächen zu beachten?

Plewe Alle Räume innerhalb einer Wohnung zählen zur Wohnfläche mit. Dagegen zählen die Flächen wie Zubehörräume, wie Keller, Waschküche, Trockenräume, Garagen usw. nicht mit.

 Und was noch?

Plewe Bei Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden die Grundflächen in aller Regel nur zu einem Viertel berücksichtigt. Bei älteren Mietverträgen. - vor 2004 abgeschlossen - können die Flächen bis zur Hälfte angerechnet werden..

 Was ist mit Dachschrägen?

Plewe Grundflächen unter Dachschrägen oder Flächen mit geringer Raumhöhe dürfen nicht voll angerechnet werden. Das ist nur gerechtfertigt, soweit die Räume oder Raumteiler eine lichte Höhe von mindestens zwei Meter aufweisen. Raumteile mit einer lichten Höhe von einem Meter bis unter zwei Meter werden nur zur Hälfte angerechnet und Raumteile mit einer lichten Höhe von unter einem Meter überhaupt nicht.

 Wie können sich Interessierte weiter informieren zu dem Thema?

Plewe Für Interessenten hält der Mieterverein die Broschüre „Mieterhöhung“ zum Preis von sechs euro bereit. Das Büro in Remscheid, Bismarckstraße 138, ist montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr unter der Rufnummer 02191 385850 erreichbar.

 Wie ist es mit Rechtsberatung?

Plewe Zu diesen und anderen Themen ist die Rechtsberatung für Mitglieder des Mietervereins kostenfrei. Wobei unser Beratungsangebot auch in Corona-Zeiten in vollem Umfang – allerdings telefonisch – aufrechterhalten wird.

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