Harter Lockdown auch in Wermelskirchen Ausgangssperre greift Freitagabend

Wermelskirchen · „Bundesnotbremse“: Entscheidung zu Schulunterricht beim Land noch offen. Die Polizei kontrolliert nachts, das Ordnungsamt der Stadt tagsüber im Stadtgebiet.

 Ab Freitagnacht werden Autofahrer auch in Wermelskirchen kontrolliert. Denn es ist Ausgangssperre.

Ab Freitagnacht werden Autofahrer auch in Wermelskirchen kontrolliert. Denn es ist Ausgangssperre.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Ab diesem Wochenende greift die „Bundesnotbremse“ auch für Wermelskirchen. Für Kreise, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist demnach ein harter Lockdown vorgesehen. Damit gibt es weiterhin private Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren sowie weitgehende Schließungen von Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungsbetrieben und Freizeiteinrichtungen. Abhängig von der Inzidenz können sich täglich neue Regeln ergeben, teilt der Kreis mit.

„Die Regelungskompetenz hierzu liegt beim Bund, nicht beim Kreis. Der Rheinisch-Bergische Kreis darf keine eigenen Regelungen treffen“, betont Landrat Stephan Santelmann am Freitag.

Schulen und Kindergärten Auch der Schulbetrieb ist von der Bundesnotbremse betroffen: Ab einer Inzidenz von 100 sind Schulen verpflichtet, zum Wechselunterricht überzugehen. Die Inzidenzzahlen, die im Rheinisch-Bergischen Kreis gelten, werden ausschließlich durch das Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) festgestellt.

Nach derzeitiger Rechtslage gilt für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Regelung des Landes zum Distanzunterricht. Eine Einzelentscheidung für den Kreis durch das Land steht noch aus. Sobald diese Entscheidung getroffen ist, wird der Kreis darüber unterrichten, verkündet der Landrat.

Zu den Kindertagesstätten und Tagespflegestellen macht der Kreis keine Aussage – dafür auf Anfrage die Stadt Wermelskirchen. Beigeordneter Stefan Görnert: „Wir haben keine Informationen vom Kreis. Es bleibt beim Distanzunterricht bei den Schulen und bei der Notbetreuung bei den Kitas.“

Ausgangssperre Ebenfalls ab Freitag gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten lediglich für Individualsportler (jeweils bis Mitternacht) sowie für medizinische Notfälle, berufliche Fahrten oder die Versorgung von Tieren.

Geschäfte und Dienstleistungen Nicht betroffen von dem neuen Bevölkerungsschutzgesetz sind Angebot des täglichen Bedarfs wie der Lebensmitteleinzelhandel und Getränkemärkte, Drogerien, Tankstellen und Stellen des Zeitungsverkaufs, aber auch Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörakustiker, so der Kreis. Ebenfalls geöffnet bleiben unter anderem Buchhandlungen und Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfs- und Gartenmärkte sowie der Großhandel. Voraussetzung ist, dass Kunden in geschlossenen Räumen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen und die Anzahl der Personen je nach Größe der Verkaufsfläche begrenzt wird.

Zudem dürfen vorbestellte Waren abgeholt werden, wenn die Hygienemaßnahmen eingehalten und Kundenansammlungen vermieden werden. Medizinische Dienstleistungen sowie Friseur- und Fußpflegebesuche sind weiterhin erlaubt, wenn die Kunden eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.

„Wenn die Maßnahmen Erfolg zeigen und die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 sinkt, treten diese Regelungen wieder außer Kraft“, betont Landrat Stephan Santelmann.

Die Einhaltung der Ausgangssperre überwacht ab Freitagabend die Polizei. Bürgermeisterin Marion Lück: „Das Ordnungsamt der Stadt Wermelskirchen wird tagsüber kontrollieren und erst einmal im Gespräch mit den Bürgern darauf hinweisen, was gilt und was nicht. Die Menschen müssen sich schließlich an diese neue Regelungen gewöhnen.“

(tei.-)
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