Streit in Wermelskirchen Nach Hundeattacke Kritik am Vorgehen des Ordnungsamtes

Wermelskirchen · Wermelskirchener Hundehalter kritisiert das Vorgehen des Ordnungsamtes, nachdem seine Hündin von einem anderen Hund attackiert wurde.

 Klaus Fink mit seiner Mischlings-Hündin Aby.

Klaus Fink mit seiner Mischlings-Hündin Aby.

Foto: Klaus Fink

Es ist wohl der Albtraum für jeden Hundebesitzer – wenn der Lieblingsvierbeiner beim allabendlichen Spaziergang plötzlich von einem anderen Hund angegriffen wird. Dem Wermelskirchener Klaus Fink ist es passiert. Beim Gassigehen mit seiner sechseinhalbjährigen Mischlingshündin Aby sei „wie aus dem Nichts“ der Boxermischling der Nachbarin aus dem Gebüsch gestürmt und habe seinen Hund angegriffen. „Der kam einfach über die Hecke ihres Gartens geschossen und hat zugebissen“, erzählt Fink immer noch fassungslos. Die Besitzerin habe zwar versucht, ihren Hund zurückzupfeifen. Genützt habe das nichts. „Erst nach heftigen Schlägen mit der Leine ließ er ab“, sagt der Hundehalter.

Aby sei zum Glück nichts passiert. Fink ist dennoch besonders erbost über den Vorfall, vor allem, weil der Angreifer-Hund in der Nachbarschaft bekannt war: „Früher hat der auch mal einen Maulkorb getragen, aber dann auf einmal nicht mehr.“ Fink äußert völliges Unverständnis für das Verhalten der Nachbarin.

Völliges Unverständnis hat er aber auch für das Verhalten des Ordnungsamtes, das seiner Meinung nach falsch auf seine Anzeige reagiert habe. Nachdem er am Telefon sein Anliegen vorgebracht habe, sei er vom Leiter des Ordnungsamtes, Arne Feldmann, an die zuständige Kollegin verwiesen worden, die jedoch im Urlaub war. „Herr Feldmann sagte mir dann, dass ich doch eine Mail schreiben solle. Aber wie sollen es Leute machen, die keinen Computer haben?“, beschwert sich Fink. Mit der Aussage, dass die Mail von der Kollegin dann bearbeitet würde, wenn diese wieder da ist, fühlte er sich abgespeist. Außerdem wollte Fink noch erfahren, wie mit der Anzeige weiterhin verfahren würde. „Aber auch das sei nicht möglich, wie man mir mitteilte. Es wird einem ja doch nicht geholfen.“

Diesen Vorwurf möchte Arne Feldmann allerdings entschieden zurückweisen. Und stellt klar: „Dass der Antragssteller in dem Fall eine E-Mail schreiben durfte, war eine Ausnahme. Normalerweise benötigen wir nämlich eine schriftliche Anzeige mit Originalunterschrift.“ Ansonsten würde mit der Anzeige nach Landeshundegesetz verfahren. „In diesem Sinne ist der Bürger nicht dazu berechtigt, über den weiteren Verlauf der Anzeige informiert zu werden“, sagt Feldmann. Dieser sei nämlich, auch wenn er selbst Anzeigensteller ist, lediglich Zeuge und kein Verfahrensbeteiligter. „Kläger ist die Stadt Wermelskirchen“, sagt Feldmann. Und auch wenn die zuständige Kollegin im Urlaub sei, fügt er hinzu, gehe beim Ordnungsamt nichts verloren.

Laut Landeshundegesetz darf nach dem Angriff eines Hundes gegen eine Person oder ein anderes Tier Anzeige beim Ordnungsamt gestellt werden. Diese muss in der Regel schriftlich erfolgen und Angaben wie Name, Anschrift und Telefonnummer sowie mögliche Zeugen, die Schilderung des Vorfalls und die Nennung der betroffenen Tiere enthalten. Wenn möglich, können auch Beweise, wie zum Beispiel Fotos, beigelegt werden. Feldmann: „Das normale Vorgehen ist dann erst einmal, dass der oder die Beklagte angeschrieben und dann im Verwaltungsverfahren angehört wird.“

Erst dann wird entschieden, wie weiter vorgegangen wird. Maßnahmen können anschließend beispielsweise das verpflichtende Tragen eines Maulkorbs für den Hund sein oder die Anordnung zum Hundetraining. „Ein solches Verfahren kann sich manchmal bis zu zwei Jahre hinziehen“, sagt Feldmann. Helfen würde das Ordnungsamt aber auf jeden Fall.

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