Amstgericht Wermelskirchen Geldstrafe für illegalen Waffenbesitz

Wermelskirchen · Ein 42-jähriger Wermelskirchener hatte keine Jagd-Haftpflichtversicherung mehr abgeschlossen. Damit war seine Waffenbesitzkarte erloschen.

 Ein 42-jähriger Wermelskirchener war wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt.

Ein 42-jähriger Wermelskirchener war wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt.

Foto: Tim Kronner

Es war eine Verkettung diverser Umstände, die eine Art Schneeball in Gang setzten, der sich zur veritablen Lawine entwickelte – und einen 42-jährigen Wermelskirchener letztlich vor das Amtsgericht brachte. Die Tatvorwürfe lagen dabei schon länger zurück, die eigentliche Ursache sogar noch länger. Dem Angeklagten wurde unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen. Er solle mehrere Langwaffen sowie Pistolen und zugehörige Munition besessen haben, ohne einen dafür nötigen Waffenschein zu besitzen. Der sei 2012 erloschen, allerdings seien die Waffen erst 2016 von der Polizei beschlagnahmt worden. Nun musste der 42-Jährige sich deswegen vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. „Ich hatte einen Jagdschein. Damit der nicht wieder eingezogen wird, muss man eine gültige Jagd-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben“, sagte der Mann. Die habe er nicht mehr bezahlen können. „Nicht aus finanziellen Gründen, sondern weil mir mein Leben in dieser Zeit vollständig entglitten ist“, sagte der Angeklagte. Er habe alle offiziellen Schreiben und Briefe einfach auf einen großen Haufen gelegt. Ungeöffnet, unbeachtet. „Mein ganzes Leben ist den Bach runtergegangen. Ich bin in Therapie gegangen, habe Medikamente bekommen – mein Arzt hat mir Panikattacken, Depression und Burnout diagnostiziert“, sagte er weiter.

2013 sei er zu einem Freund ins Ausland gegangen, um sich dort von allem zu erholen und sein Leben auf die Reihe zu bekommen. „Die Waffen habe ich in meinem damaligen Haus zurückgelassen. Zumindest die Gewehre. Die beiden Pistolen habe ich mitgenommen“, sagt er. Warum genau, könne er nicht sagen. „Vielleicht habe ich irgendwo gedacht, dass es besser wäre zu wissen, wo sie sich befinden, als sie einfach zurückzulassen“, sagte der 42-Jährige. Seit 2015 kämpfe er sich nun in sein Leben zurück.

Seine ehemalige Frau habe den Waffenschrank entdeckt und der Polizei gemeldet. „Im August 2016 wurden ein Kleinkalibergewehr, eine Büchse, eine Flinte sowie die dazugehörige Munition gefunden“, sagte die Staatsanwältin. Weil er 2016 in einem Wohnwagen am Ferienpark Kräwinklerbrücke lebte, habe er dort auch die beiden Kurzwaffen samt Munition aufbewahrt. „Ich war froh, als ich die Waffen endlich der Polizei abgeben konnte“, sagte der 42-Jährige.

Ehe die Staatsanwältin ihr Plädoyer begann, meldete sich der Angeklagte ein weiteres Mal zu Wort: „Es ist ein gewisses Kabinettstückchen, dass es so lange gedauert hat, ehe die Behörden nach dem Entzug der Waffenbesitzkarte wieder aktiv geworden sind. Nachdem das geschehen war, dauerte es vier Jahre – in der Zeit hätte wer-weiß-was mit den Waffen geschehen können“, sagte er.

Der Tatvorwurf sei erwiesen und eingeräumt worden. Das, sowie dass sich der Angeklagte auf einem guten Weg befinde, sei ihm zugutezuhalten, sagte die Staatsanwältin anschließend. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro. Der Rechtsanwalt forderte eine geringere Zahl von Tagessätzen. „Mein Mandant wurde durch die Krankheit aus der Bahn geworden, hatte sich sonst nie etwas zuschulden kommen lassen und ist umfänglich geständig.“

Dennoch folgte die Richterin in ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin.

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