Wermelskirchen: 36-Jähriger stand vor Gericht Wildpinkler leistet Widerstand gegen Polizei

Wermelskirchen · Staatsanwalt warf Angeklagtem mehrere Straftaten vor.

„Ich hatte sehr viel Alkohol getrunken und kann mich beinahe an nichts mehr erinnern“, sagte der Angeklagte dazu. Er wisse nur noch, dass zwei Beamte seinen Ausweis ohne Anlass kontrollieren wollten. Das sei ihm sonderbar vorgekommen. Er habe sich darüber beschweren wollen und deswegen den Notruf gewählt. Eine Polizeibeamtin, als Zeugin geladen, erzählte Einzelheiten: Sie wollten den Mann nur darauf aufmerksam machen, dass man nicht, wie er es getan hatte, an einer Bushaltestelle urinieren dürfe. Doch er habe sofort aggressiv reagiert. „Penner“, habe er gerufen und sich in schamverletzender Weise verhalten. Weitere schwere Beleidigungen folgten. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, sagte sie. Davon wisse er leider nichts, sagte der Mann und entschuldigte sich bei ihr. Als schließlich aufgrund seines „Notrufes“ zwei Beamten bei ihm erschienen, sei er sofort auf die Beamten losgegangen, sagte einer der Beamten aus. Er sei zum ersten Mal richtig verletzt worden. Die Streifenwagen forderten Verstärkung an und schließlich konnten vier Beamte ihn fixieren. Dabei habe der Angeklagte „unfassbar laut gebrüllt“, um sich getreten und sei sogar den Streifenwagen angegangen. Hierzu schüttelte der Angeklagte den Kopf. Er wisse davon nichts: „Ich weiß nicht, was in mich gefahren war“, beteuerte er immer wieder. „Alkohol in der Stärke von 2,11 Promille und zehn Nanogramm Cannabis“, sagte der Richter. Er wisse aus anderen Verfahren, dass die Kombination von Alkohol und Betäubungsmitteln ungeahnte Folgen haben könne. Der Staatsanwalt berücksichtigte deswegen eine verminderte Schuldfähigkeit und forderte für die Beleidigung eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, für den Missbrauch des Notrufs 40 Tagessätze und für den Widerstand gegen die Beamte 60 Tagessätze. Daraus bildete er eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen. Der Verteidiger wünschte sich eine milde Strafe unter 70 Tagessätzen, da die seinem Mandanten zu Last gelegten Taten überhaupt nicht zu seiner Persönlichkeit passten. Das Urteil belief sich auf 70 Tagessätze zu 35 Euro, zuzüglich eines Schmerzensgeldes von 400 Euro an den verletzten Polizeibeamten, der Übernahme der Reinigungskosten der Uniform und der Kosten des Verfahrens. Der Angeklagte entschuldigte bei allen beteiligen Polizeibeamten.

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