Kreishandwerkerschaft Bergisches Land Alte Meisterordnung kehrt zurück

Wermelskirchen/Rhein-Berg · Freude bei der Kreishandwerkerschaft: Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken.

 Willi Reitz ist Kreishandwerksmeister und Obermeister der Maler und Lackiererinnung Bergisches Land.

Willi Reitz ist Kreishandwerksmeister und Obermeister der Maler und Lackiererinnung Bergisches Land.

Foto: Kreishandwerkerschaft Bergisches Land/Christopher Arlinghaus

„Wir sind froh und glücklich.“ Als Willi Reitz diesen Satz ausspricht, spürt jeder: Das kommt aus tiefstem Herzen. Er ist Kreishandwerksmeister und Obermeister der Maler- und Lackierinnung Bergisches Land. 15 Jahre hat das Handwerk dafür gekämpft, das die Meisterpflicht wieder eingeführt wird. Unter dem damaligen „Superminister Clement“ (Reitz) schaffte die Bundesregierung in mehr als 50 Handwerksberufen die Meisterpflicht ab. In zwölf Gewerken wird sie wieder eingeführt.

„Wir haben schnell gemerkt, dass etwas schief läuft“, sagt Reitz im Gespräch mit unserer Redaktion. 2004 gab es deutschlandweit etwa 12.000 Fliesenlegerbetriebe, Ende 2017 warenes 69.363. „Viele dieser Betriebe sind solo-selbstständig ohne Berufsqualifikation. Das bedeutet oftmals Scheinselbstständigkeit für große Bauunternehmen.“ Jeder habe sich in den vergangenen 15 Jahren selbstständig machen können, auch ohne Berufsqualifikation. „Das führte oftmals zu gravierenden Mängeln und zu Ärger mit den Kunden“, weiß Reitz. „Wir haben auch im Kreis viele gerichtlich anhängige Sachverständigen-Streitverfahren gehabt.“

Die Aufhebung der Meisterpflicht vor 15 Jahren sei auf Druck der EU entstanden. „Die Meisterpflicht ist in anderen EU-Ländern nicht üblich. Da gibt es diese qualifizierte Handwerksausbildung nicht. Also wurde die Meisterpflicht als Zulassungsbeschränkung gesehen, und unsere Handwerksbetriebe wie auch die Kunden mussten darunter leiden.“

Die in den vergangenen 15 Jahren gegründeten Betriebe ohne Meisterpflicht haben Bestandsschutz. Reitz spricht nicht allen die Fachlichkeit ab. „Auch ohne Meisterbrief gibt es gute Leute.“ Aber diese Betriebe dürften nicht ausbilden. Für Reitz ist klar: Wer den Meister in seinem Handwerk macht, der will was erreichen. Entsprechend geringer sei auch die Zahl der Insolvenzen bei Meisterbetrieben als bei Firmen ohne Meister. Wer heute in einem Handwerksberuf seinen Meister machen wolle, könne gleich nach der Ausbildung auf die Meisterschule: Als Vollzeitschule für ein Jahr oder in der Abendschule. dann dauert es ein bis zwei Jahre. Den Meisterbrief zu erwerben, ist eine teure Sache – etwa 10.000 Euro müssen aufgebracht werden. Und wer zur Vollzeitschule geht, hat ein Jahr kein Einkommen. Aber es gibt inzwischen wenigstens Meister-Bafög. Das muss aber zurückgezahlt werden.

Für folgende Gewerbe gilt ab kommendem Jahr wieder die Meisterpflicht: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

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