Amtsgericht Wermelskirchen Fahrradunfall: Geldstrafe für 69-Jährigen

Wermelskirchen · Ein 69-jähriger Autofahrer musste sich vor Gericht verantworten, weil er beim Abbiegen einen Radfahrer übersehen hatte,. Dieser war zu einem Bremsmanöver gezwungen, in dessen Folge er vom Fahrrad stürzte und sich einen Armbruch zuzog.

 Ein 69-jähriger stand wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Fahrerflucht vor dem Amtsgericht.

Ein 69-jähriger stand wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und Fahrerflucht vor dem Amtsgericht.

Foto: Tim Kronner

Es gibt Orte in der Stadt, die man als Schwerpunkte für gefährliche Situationen bezeichnen könnte. Einer davon ist die Kreuzung an der Braunsberger Straße. Weil ein 69-jähriger Autofahrer dort einen Radfahrer übersehen hatte, war dieser zu einem Bremsmanöver gezwungen, in dessen Folge er vom Fahrrad stürzte und sich einen Armbruch zuzog. Der 69-Jährige hatte den Unfall zudem offensichtlich nicht mitbekommen und war weitergefahren, ohne Hilfe zu leisten. Deswegen fand er sich nun vor dem Amtsgericht wieder – die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr und Fahrerflucht.

Der Angeklagte, der in anwaltlicher Vertretung zum Amtsgericht gekommen war, zeigte sich von den Vorwürfen schwer getroffen. Er gab an, den Fahrradfahrer schlicht nicht gesehen zu haben. „Ich habe mich natürlich nicht absichtlich entfernt. Ich bin in vielerlei Hinsicht ehrenamtlich engagiert, es würde mir im Traum nicht einfallen, Fahrerflucht zu begehen. Ich will mich meiner sozialen Verantwortung stellen“, sagte der 69-Jährige.

Von dem Unfall habe er erst durch das Schreiben der Polizei erfahren. Außerdem kenne er die Stelle, an der der Unfall passiert sei. „Ich bin selbst Radfahrer und ich weiß, dass die Örtlichkeit schwer einsehbar ist“, sagte der Angeklagte. Diese Angabe stützte ein Vermerk in der Polizeiakte.

Als Zeugen waren nicht nur die beiden Autofahrerinnen geladen, die dem Geschädigten nach dem Unfall geholfen hatten. Beide sagten aus, dass es zu keiner Kollision zwischen dem Fahrrad und dem Auto des Angeklagten gekommen sei. Der 61-jährige Geschädigte war ebenfalls als Zeuge geladen. Er sagte, dass er glaube, der Angeklagte hätte „zwei falsche Entscheidungen“ getroffen. „Zum einen ist er zu schnell in die Kreuzung eingefahren. Die zweite falsche Entscheidung war, dass er einfach weitergefahren ist. Ich bin der Meinung, dass wir Blickkontakt über den Rückspiegel hatten“, sagte der Wermelskirchener. Allerdings sagte auch er, dass es keinen Zusammenstoß gegeben habe. Im Nachgang des Unfalls habe der Angeklagte den Kontakt zu ihm gesucht. „Er hat sich entschuldigt, aber mir fehlte, dass er sein Verfehlen zugegeben hat“, sagt der 61-Jährige.

In seinem Plädoyer sah der Staatsanwalt beide Tatvorwürfe erfüllt und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen zu je 20 Euro und eine zweimonatige Führerscheinsperre. Der Verteidiger des 69-Jährigen plädierte hingegen auf Freispruch. „Fahrerflucht braucht Vorsatz. Und niemand konnte bezeugen, dass mein Mandant gewusst hat, dass er einen Unfall verursacht hat.“ Zudem hätten die Verletzungen nicht ursächlich mit dem Abbiegeverhalten seines Mandanten zu tun gehabt. Allerdings sah die Vorsitzende Richterin das anders. „Für mich ist klar, dass Sie dem Geschädigten die Vorfahrt genommen haben. Der Vorsatz der Fahrerflucht ist aber nicht gegeben“, sagte sie. Sie verurteilte den 69-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro.

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