Angeklagter zeigte sich reumütig und entschuldigte sich Unfallflucht auf Parkplatz – Amtsrichter ist gnädig

Wermelskirchen · Unfallflucht kann schneller geschehen, als man denkt. So erging es einem 55-jährigen Autofahrer, der von einem Parkplatz weggefahren war in der Annahme, es sei nichts passiert. Die Polizei besuchte ihn später zu Hause. Ihr Verdacht: Unfallflucht.

„Das war mir nicht bewusst“, sagte der Mann, ein Familienvater, jetzt vor Gericht. Der Parkplatz sei übervoll gewesen. Die Autos standen dicht an dicht. Nur die Scheinwerfer eines in der Nähe liegenden Sportplatz warfen ein schwaches Licht. Beim Herausfahren aus der Parklücke hörte er ein „Klacken“, konnte aber nicht sofort aussteigen, weil es keine Lücke gab, um die Fahrertür zu öffnen. Nachdem er aus der Lücke herausgefahren war, forschte er nach der Ursache des Geräusches. Doch außer der Tatsache, dass sein Außenspiegel umgeknickt war, konnte er nichts feststellen. Also fuhr er nach Hause.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass er das Nachbarauto beschädigt hatte. Der Schaden belief sich auf rund 3000 Euro. Der Besitzer hatte die Polizei alarmiert. Einige Beobachter hatten sich das Kennzeichen gemerkt. „In Ihnen hätte auf dem Parkplatz die Vermutung auftauchen müssen, dass eine Kollision passiert war“, sagte der Richter. „Es geht nicht um die Höhe des Schadens, sondern, dass Sie die Lage falsch eingeschätzt haben.“

Der Angeklagte nickte. „Ich bin mir meiner Schuld bewusst“, sagte er. Er wisse, dass er Fahrerflucht begangen habe. Er hätte sich genauer umsehen und auf den anderen Autofahrer warten müssen. Es tue ihm sehr leid.

Der Verteidiger legte dem Gericht ein Schreiben des Arbeitgebers seines Mandanten vor. Bei einem Führerscheinentzug müsse man den Mitarbeiter entlassen, stand darin. Er sei aufgrund seiner verantwortungsvollen Tätigkeit auf sein Auto angewiesen, um stets pünktlich seine Arbeit wahrnehmen zu können.

Richter und Staatsanwalt stellten beide fest, dass der Angeklagte noch nie vor Gericht aufgefallen war. Sie sahen sich gedankenvoll an. Es wurde spannend. Der Angeklagte wurde sichtlich nervös. Für ihn schien viel auf dem Spiel zu stehen. Schließlich schlug der Richter vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2000 Euro zur Zahlung an einen gemeinnützigen Verein einzustellen. „Dann werden Sie Ihren Führerschein behalten“, sagte er zum Angeklagten. Daraufhin kamen dem Mann die Tränen.

Der Staatsanwalt ging auf den Vorschlag des Richters ein mit den Worten: „Nur, weil gegen Sie noch nie etwas vorlag.“ Der Angeklagte bedankte sich „auch im Namen seiner Familie“ beim Gericht und entschuldigte sich beim Geschädigten. „Das war unsere gute Tat für heute“, meinte der Staatsanwalt am Rande.

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