Amtsgericht in Wermelskirchen 45-Jähriger wegen Betrug verurteilt

Wermelskirchen · Im Mai 2018 hatte ein heute 45-Jähriger Arbeitslosengeld in Höhe von 481,18 Euro zu Unrecht erhalten, da er der Arbeitsagentur nicht mitgeteilt hatte, dass er bereits wieder eine neue Stelle angetreten hatte.

 Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand.

Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der Angeklagte hatte wohl nicht damit gerechnet, dass sein erneutes Fehlverhalten auffallen würde. Im Mai 2018 hatte der heute 45-Jährige Arbeitslosengeld in Höhe von 481,18 Euro zu Unrecht erhalten, da er der Arbeitsagentur nicht mitgeteilt hatte, dass er bereits wieder eine neue Stelle angetreten habe. Vor einem Jahr war deswegen bereits vor dem Amtsgericht gegen ihn verhandelt worden. Der Amtsrichter hatte damals Gnade vor Recht ergehen lassen und das Verfahren gegen die Auflage der Rückzahlung des Geldbetrags eingestellt. „Ich habe Ihnen dafür sechs Monate Zeit gegeben. Das war ein großes Entgegenkommen meinerseits“, sagte der Richter. Der Angeklagte sagte daraufhin: „Können wir das kurz machen? Ich werde hier jetzt 200 Euro direkt über das Mobiltelefon überweisen und den Rest dann am Ende des Monats.“

Davon wollte der Richter jedoch nichts wissen. „Ich werde das nicht noch einmal einstellen“, stellte er klar. Warum er denn das Geld nach der letzten Verhandlung nicht zurückgezahlt habe, wollte der Richter noch wissen. „Da ist mir was dazwischengekommen“, sagte der Mann lapidar. Ein weiterer Grund, warum er das Geld nicht direkt gezahlt hatte, könnte die angemeldete Privatinsolvenz des 45-Jährigen gewesen sein. Davon berichtete nämlich die als Zeugin geladene Mitarbeiterin der Arbeitsagentur. „Die Forderung ist nach wie vor offen, ist aber als niedergeschlagen vermerkt – vermutlich, weil der Angeklagte seine Vermögenswerte offengelegt hat“, sagte die 36-jährige Sachbearbeiterin. Daraufhin wollte der Amtsrichter wissen, ob der Angeklagte insolvent sei. „Das ist schon länger her“, bestätigte der 45-Jährige kurz. Mittlerweile sei er allerdings wieder in einem Arbeitsverhältnis angestellt.

Das alles schütze ihn jedoch nicht vor einer Strafe, betonte der Amtsrichter. Schließlich sei er mit 15 Eintragungen im Bundeszentralregister hinreichend und auch einschlägig vorbestraft.

Die Staatsanwältin forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie die Rückzahlung des noch offenen Betrags an die Arbeitsagentur. Dem schloss sich der Richter an, verzichtete jedoch auf die Rückzahlung. Diese werde wohl von der Arbeitsagentur wegen der Privatinsolvenz ohnehin nicht mehr gefordert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort