Sozialpolitik in Wermelskirchen 400 Kriegsvertriebene in Wermelskirchen

Wermelskirchen · Kämmerer Dirk Irlenbusch sowie Sozialamtsleiterin Tanja Dehnen berichten im Ausschuss für Soziales und Inklusion über die Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Menschen.

 Mitt März kam in den frühen Morgenstunden der erste Bus mit Geflüchteten aus der Ukraine am Stephanus-Gemeindehaus in Neuenhaus an.

Mitt März kam in den frühen Morgenstunden der erste Bus mit Geflüchteten aus der Ukraine am Stephanus-Gemeindehaus in Neuenhaus an.

Foto: Stadt Wermelskirchen/Kellermann

400 vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen sind derzeit in Wermelskirchen untergebracht. Das berichtete Tanja Dehnen, Leiterin des Sozialamts, auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion. Demnach waren es am Dienstag, 26. April, 393 Kriegsvertriebene, „einige wenige“ seien zwischenzeitlich noch hinzugekommen.

Der immense Andrang in den ersten Wochen nach Beginn des Kriegsin der Ukraine lässt im Moment nach. „Zurzeit kommen wöchentlich zwischen fünf und zehn Flüchtlinge aus der Ukraine nach Wermelskirchen“, erläuterte Tanja Dehnen. Daraus könnten jedoch keine Voraussagen für die weitere Entwicklung abgeleitet werden.

Zu den 400 Menschen aus der Ukraine nahm die Stadt Wermelskirchen seit dem 1. Januar diesen Jahres 16 weitere Asylbewerber auf, die per Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nach Wermelskirchen kamen.

Die Stadtverwaltung sieht sich für die Aufnahme von Flüchtlingen gewappnet. So stünden rund 100 Plätze an freie Kapazitäten zur Verfügung. „Von denen ist ein kleiner Teil noch nicht ganz vorbereitet“, sagte Tanja Dehnen, die seit 2017 Amtsleiterin ist.

Nach Paragraph 24 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet, erhält jeder aus der Ukraine Geflüchtete einen Schutzstatus und damit eine Aufenthaltsgenehmigung sowie Arbeitserlaubnis. Krankenversichert sind diese Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. „Schwieriger ist die Situation bei Flüchtlingen mit nicht-ukrainischer Staatsangehörigkeit, die in der Ukraine bereits einen Schutzstatus hatten – da muss eine individuelle Prüfung erfolgen“, erläuterte Tanja Dehnen.

Ab dem 1. Juni diesen Jahres werden alle aus der Ukraine geflüchtete Menschen nach dem Sozialgesetzbuch unterstützt und damit vom Jobcenter betreut, sobald sie in der jeweiligen Kommune registriert sind.

Wie Kämmerer Dirk Irlenbusch dem Ausschuss für Soziales und Inklusion darlegte, hat die städtische Finanzverwaltung eine Million Euro in den Entwurf zum Doppelhaushalt 2022/2023, der am 23. Mai vom Stadtrat verabschiedet werden soll, als Kosten für die Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen nachgetragen. „Als ausgeglichenen Posten, der das Endergebnis nicht betrifft“, sagte Dirk Irlenbusch, der dies so begründete: „Wir gehen davon aus, dass Bund und Land diese Kosten übernehmen.“ Alle Ausgaben in Zusammenhang mit den Kriegsflüchtlingen würden dokumentiert: „Gemeinsam mit dem Fachamt sind wir überzeugt, dass diese Ausgaben erstattungsfähig sind.“ Dieses Verfahren würde den Handlungsempfehlungen und Vorgaben von Bundes- und Landesebene entsprechen, sagte der Kämmerer: „Wir sind danach ab Ende Juni auch verpflichtet, quartalsweise im Sozialausschuss zur aktuellen Situation zu berichten.“ Obendrein lägen umfangreiche Zusagen für Förderungen vom Land vor, deren Programme gerade ausgearbeitet würden, meinte Tanja Dehnen.

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