Amtsgericht Wermelskirchen Geldstrafe wegen gefälschter Gehaltsabrechnungen

Wermelskirchen · Um Kredite aufnehmen zu können, manipulierte ein 37-Jähriger seine Gehaltsabrechnungen. Die Bank verweigerte zwar die Kredite, dennoch musste sich der Wermelskirchener vor dem Amtsgericht verantworten.

 Ein 37-Jähriger stand wegen versuchten Betrugs vor Gericht.

Ein 37-Jähriger stand wegen versuchten Betrugs vor Gericht.

Foto: dpa/Uli Deck

Es war eine Straftat, durch die letztlich kein Schaden entstanden war – dennoch fand sich ein 37-jähriger Mann aus Wermelskirchen vor dem Amtsgericht wieder.

Der Mann, der von seinem Anwalt vertreten wurde, hatte diverse kleinere Kredite, die er auch bedienen konnte. Um diese Kredite komplett abzulösen, hatte er die Idee, zwei größere Kredite in Höhe von 32.000 und 28.000 Euro aufzunehmen. Da eine Kölner Bank, die er dafür ausersehen hatte, ihm den Kredit bei seinen Einkommensverhältnissen nicht geben wollte, hatte er auf seinen Gehaltsabrechnungen, die er dafür einreichen musste, den Betrag seines Nettoeinkommens gefälscht. Indem er es um etwa 700 Euro erhöhte. Diese Fälschungen habe er durch Bearbeitung einer PDF-Datei erstellt. Allerdings habe die Bank die Kredite auch dann nicht gewährt – so dass es beim Versuch des Betrugs geblieben war.

Darauf legte der Verteidiger auch großen Wert. Er sagte, er würde die Familie des Angeklagten bereits länger vertreten. Daher wisse er darum, dass die Eltern den 37-Jährigen trotz seines Lebensalters nach wie vor regelmäßig und finanziell umfangreich unterstützten. „Diese Tatsache hat er der Kalkulation zugrunde gelegt, anhand der er die Rückzahlung der Kredite plante“, sagte er. Die Summe, die er für die beiden Kredite bezahlen müsste, wäre zudem geringer gewesen, als jene, die er für die acht anderen Kredite bereits bezahlen würde. Dass die Eltern auch weiterhin zu ihrem Sohn stünden, würde sich auch daran zeigen, dass der Vater ihn ab Mai wieder in seinem Betrieb einstellen werde.

Der Staatsanwalt sah in seinem Plädoyer den Vorwurf der Anklageschrift als erwiesen an. Dabei habe er sich die Frage gestellt, ob der Angeklagte den Schaden, der dann hätte entstehen können, wenn er sich, aus welchen Gründen auch immer, vergebens auf die finanzielle Unterstützung der Eltern verlassen hätte. „Auch stellt sich mir die Frage, warum Sie nicht einfach direkt mit Ihren Eltern zur Bank gegangen sind, um diese die Kredite aufnehmen zu lassen“, sagte der Staatsanwalt weiter. Daher sehe er den Angeklagten schuldig des zweifachen Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung und forderte eine Gesamtstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro. Das sah der Rechtsanwalt des 37-Jährigen anders. „Das ist alles nicht so offensichtlich. Das ist alles zu hinterfragen. Ich sehe es so, dass mein Mandant den Versuch unternommen hat, von seinen Eltern unabhängig zu werden – das ist fraglos nach hinten losgegangen“, sagte der Anwalt.

Es handele sich allerdings nicht um Betrug, da kein Schaden entstanden sei. Auch den Vorsatz, der ein zwingendes Merkmal für einen versuchten Betrug sei, sehe er hier nicht. „Mein Mandant war sich sicher, das Geld zurückzahlen zu können – und hätte das auch gekonnt, mit Hilfe seiner Eltern. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese plötzlich eingestellt worden wäre“, sagte der Verteidiger. Er beantragte daher eine Verwarnung seines Mandanten.

Die Vorsitzende Richterin sah den Versuch eines Betrugs allerdings durchaus als erwiesen an. „Ich glaube, dass Sie den Schaden in Kauf genommen hätten. Sie wussten, dass Sie selbst nicht zur Rückzahlung der beiden Kredite in der Lage gewesen wären“, sagte die Richterin. Daher verurteilte sie den 37-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je zehn Euro.

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