37-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht verantworten Führerschein gefälscht – Gutachten muss entscheiden

Wermelskirchen · Woran erkennt man einen gefälschten Führerschein? Diese Frage stellte sich nun vor dem Amtsgericht, als ein 37-jähriger Mann aus Radevormwald sich dort wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten musste.

Wermelskirchen: 37-Jähriger wegen gefälschten Führerscheins vor Gericht
Foto: Tim Kronner

Er war in der Nacht auf den 7. Dezember des Vorjahres in eine Polizeikontrolle an der Telegrafenstraße geraten. Dabei habe er einen gefälschten polnischen Führerschein vorgelegt. Der Angeklagte, der durch einen Rechtsanwalt vertreten wurde, leugnete, sich einen gefälschten Führerschein beschafft zu haben. Im Gegenteil behauptete er, die Fahrerlaubnis während eines beruflichen Aufenthalts im Nachbarland Polen in der Zeit vom 1. Februar bis zum 17. September des Vorjahres erlangt zu haben. „Deswegen haben wir auch schon Beschwerde eingelegt“, sagte der Rechtsanwalt.

Der Vorsitzende Richter sagte dazu: „Das Problem ist aber nun einmal, dass der Führerschein gefälscht ist.“ Das sei seinem Mandanten nicht ersichtlich gewesen, erklärte der Rechtsanwalt. Außerdem sei der Führerschein auch in Polen nicht registriert, der 37-Jährige dürfe in Deutschland keinen Führerschein machen und dann werde er hier mit einem polnischen Führerschein angetroffen, der offensichtlich gefälscht ist, sagte der Richter und ergänzte: „Da kann man doch eins und eins zusammenzählen.“ Er habe versucht, das zu eruieren, sei damit aber nicht weitergekommen, gab der Rechtsanwalt an. Was er denn in Polen gemacht habe, wollte der Richter dann wissen. „Ich sollte beim Aufbau einer Firma mithelfen, das hat sich dann aber nach einiger Zeit wieder erledigt“, antwortete der Angeklagte. Der Staatsanwalt wollte wissen, wo der 37-Jährige denn den Führerschein gemacht habe. „Das war ein Fünf-Tages-Intensivkursus“, antwortete dieser.

Als Zeugin wurde die 43-jährige Polizeibeamtin gehört, die die Kontrolle vorgenommen und den Führerschein als gefälscht enttarnt hatte. „Bei der Überprüfung mit UV-Licht und einer Lupe habe ich festgestellt, dass wesentliche Sicherheitsmerkmale fehlten. Außerdem werden natürlich bei der Kontrolle die Daten abgeglichen“, sagte die Polizeibeamtin. Dabei würden die Daten mit denen der meisten EU-Länder verglichen. „Die Bescheinigung der Fahrschule in Polen, die der Angeklagte vorgelegt hat, sagt mir aber nichts. Meistens sind die aber auch nicht authentisch“, sagte die Zeugin weiter. Der Rechtsanwalt fragte, ob eine gutachterliche Überprüfung des Führerscheins vorgenommen worden sei. Dies verneinte die Zeugin.

Daraufhin brachte der Rechtsanwalt die Punkte vor, die seiner Meinung nach den Fall problematisch werden ließen. „Wir haben den Führerschein nicht, er ist nicht in der Akte. Wir haben die Beamtin, die den Schein beschlagnahmt hat. Ich finde es dabei seltsam, dass die Fälschung nur mit UV-Licht und Lupe aufgefallen ist – so etwas habe ich nicht zu Hause, um das gegebenenfalls nachzuprüfen.“ Er regte eine Einstellung des Verfahrens an. Damit allerdings zeigte sich die Staatsanwältin nicht einverstanden. „Eine Einstellung mache ich nicht mit.“ Daraufhin verkündete der Richter, das nun ein Fortsetzungstermin gemacht werden müsse. Bis dahin müsse zum einen der Führerschein ausfindig gemacht werden und dieser dann zum anderen per gutachterlicher Überprüfung eingeschätzt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort