Wermelskirchen 2018 zahlte Jobcenter 9,9 Millionen Euro aus

Wermelskirchen · Ein ganzes Bündel an Maßnahmen dient als Werkzeug zur Integration in den Arbeitsmarkt. Langzeitarbeitslose stehen im Fokus.

  Foto: Jan Woitas/dpa

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Das Jobcenter in Wermelskirchen sieht sich für schwierige Aufgabe der Integration von erwerbsfähigen Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt gut aufgestellt. „Wir sind in der Lage, für jeden das Richtige zu finden“, betonen der Geschäftsführer des Jobcenters im Rheinisch-Bergischen Kreis, Michael Schulte, und der Leiter des Jobcenter-Standorts Wermelskirchen, Jochen Hahn, und verweisen auf ein ganzes Bündel an Maßnahmen, mit denen das Jobcenter „individuell und nach den unterschiedlichen Bedarfen“ tätig werden kann. Besonders erfreulich für die beiden Verantwortlichen: „In diesem Jahr bekommen wir vom Bund für die Durchführung der Maßnahmen mehr Geld als in 2018.“ Demnach verausgabte das Jobcenter im vergangenen Jahr allein in Wermelskirchen 9,9 Millionen Euro – kreisweit habe das Jobcenter 98 Prozent der vom Bund in 2018 zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft.

Grundsätzlich stellt Michael Schulte fest, dass die Zahl der SGB II-Empfänger („Hartz IV“) genauso sinke wie die Zahl der Neuzugänge in das Leistungssystem: „Unsere vorrangige Aufgabe ist die Eingliederung von Dauer-Empfängern in den Arbeitsmarkt.“ Der Jobcenter-Geschäftsführer zeigt einen „Teufelskreis“ auf: „Nicht arbeiten macht krank, Krankheit führt dazu, nicht arbeiten zu können, was wiederum zusätzliche Sozialleistungen nötig macht.“

Personell bleibe die Betreuung ein Problem, denn rechnerisch kämen auf einen Berater stattliche 230 Kunden, der Maßnahmenkatalog böte viele Instrumente an. „Wollen vor Können“ und „Kein Abschluss, ohne Anschluss“ seien Grundlage des Förderns: „Lücken im Lebenslauf sind höchstproblematisch und Zwang schafft keine Perspektive“, betont Schulte, wenngleich er feststellt: „Wenn sich jemand entzieht, ist es unsere Aufgabe, herauszufinden warum. Und wir können Sanktionen, wie Kürzungen der Regelleistungen, ausführen.“

Für 2019 hat der Jobcenter-Standort Wermelskirchen geplant (ein monatliches Controlling passt die Vorhaben an): 100 Maßnahmen bei freien Trägern wie Wirtschaftsakademien (zum Beispiel Bewerbungstraining), 160 Maßnahmen über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für spezielle Coachings, 50 Förderungen für Maßnahmen bei Arbeitgebern (MAG) wie Praktika oder Probearbeit, 30 Förderungen zur beruflichen Weiterbildung wie beispielsweise zur Altenpflege, zehn Förderungen für junge Betroffene (assistierte Ausbildung oder ausbildungsbegleitende Hilfen), 300 Förderungen zum sogenannten Vermittlungsbudget (Finanzierung erfolgter Bewerbungsbemühungen oder eines notwendigen Führerscheins), 20 Maßnahmen zur temporären Unterstützung bei Arbeitsaufnahme (Einstiegsgeld), 20 Eingliederungszuschuss-Maßnahmen bei erhöhtem Einarbeitungsaufwand für den Arbeitgeber, zehn freie Förderungen sowie 15 Förderungen nach dem Teilhabe-Chancengesetz, was einen Zuschuss zum Lohn für maximal fünf Jahre bedeutet, wenn ein zuvor Langzeitarbeitsloser eine Arbeit aufnimmt.

Als Maßnahmen zur Schaffung einer Arbeitsgelegenheit, einst als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet, sind in diesem Jahr in Wermelskirchen 20 an der Zahl vorgesehen. „Diese AGH müssen stets wettbewerbsneutral und der Öffentlichkeit dienlich sein“, erläutern Michael Schulte und Jochen Hahn. Es liefen intensive Gespräche mit der Stadt Wermelskirchen zur Umsetzung, denn, so Schulte: „Je weiter die Betroffenen vom regulären Markt weg sind, je schwerer ist eine Integration.“ Diese Gespräche bestätigt Wermelskirchens Sozialamtsleiterin Tanja Dehnen: „Wir wollen das einführen über alle Bereiche der Stadtverwaltung.“

Zum Strauß der Maßnahmen gesellen sich kommunale Eingliederungs-Maßnahmen: Suchtberatung (ausführend: Diakonie; zehn Förderungen in 2019 geplant), Schuldnerberatung (Arbeiterwohlfahrt; 30) und Psychosoziale Beratung (Alpha; 25). Von 80 Gutachten beim ärztlichen Dienst und zehn beim berufspsychologischen Service geht das Jobcenter für das laufende Jahr aus – diese Gutachten gelten in der Regel der Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit.

Desweiteren gehören 270 Förderungen für Integrationskurse sowie 100 Förderungen für berufsbezogenes Deutsch zum Maßnahmenkatalog. Zusammenfassend kalkuliert das örtliche Jobcenter in 2019 mit 1260 Maßnahmen (735 Bundesleistungen, 65 kommunalen Leistungen, 90 Gutachten im ärztlich-psychologischen Bereich sowie 370 Integrations- und Sprachförderungen).

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