Wermelskirchen Wer haftet für Millionenschaden?

Wermelskirchen · Als 2014 bekannt wurde, dass die Stadtverwaltung fehlerhafte Beitragsbescheide Ende 2013 unter Zeitdruck und ungeprüft herausgeschickt hatte, verloren Bürger das Vertrauen in die Verwaltung. Rund eine Million Euro, das wurde schnell bekannt, standen auf der Verlustliste. Wären aber diese fehlerhaften Bescheide nicht zum 31. Dezember 2013 verschickt worden, hätte die Stadt Wermelskirchen wahrscheinlich einen höheren Millionen-Betrag an Anlieger zurückzahlen müssen.

Worum geht's seit drei Jahren? 2012 entdeckte das Rechnungsprüfungsamt Verjährungsprobleme bei Straßenbauprojekten. Dazu gehörte auch der Umbau der Innenstadt. Schnellstens mussten Bescheide verschickt werden; das wurde an ein externes Büro vergeben. Das hielt den Termin ein. Die Bescheide waren aber fehlerhaft.

Inzwischen hat es einen Vergleich mit der Versicherung des externen Büros gegeben. Auf 300.000 Euro hat sich die Stadt mit der Versicherung geeinigt. Ein Vergleich war auch die Empfehlung des Landgerichts Aachen; wahrscheinlich hätte die Stadt sonst nichts bekommen. Bleibt die Frage, wer die restlichen 660.000 Euro bezahlt? Bleibt's an den Bürgern hängen? Oder müssen die Verantwortlichen von 2013 Rechenschaft ablegen? All dies ist noch offen. Derzeit bemüht sich die Stadtverwaltung, über die Eigenversicherung weitere 100.000 Euro zu bekommen. Dann bliebe immer noch ein stattlicher Rest von 560.000 Euro.

Jetzt prüft der Haus-Justiziar alle Möglichkeiten. Ein Ergebnis wird es wohl nicht in 2017 mehr geben. Denn dazu scheint der Fall zu kompliziert. Immerhin geht es um den ehemaligen Bürgermeister Eric Weik, eventuell seinen damaligen Beigeordneten Dr. André Prusa. Da muss abgewogen werden, inwieweit diese Personen überhaupt in diesem Fall zur Rechenschaft gezogen werden können.

Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung wird dem Stadtrat vorgelegt. Die Politiker haben in diesem Fall das letzte Wort - wahrscheinlich wird aus dem Stadtsäckel der Betrag bezahlt. Und damit letztlich die Bürger zur Kasse geben.

(tei.-)
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