Zweite Auffrischung auch in Wermelskirchen Vierte Impfung in den Kreis-Impfstellen möglich

Wermelskirchen/Rhein-Berg · Einen zweiten Booster können bestimmte Personen ab sofort erhalten. Dafür muss aber eine Grundimmunisierung abgeschlossen sein. Sie müssen auch den ersten Booster vorweisen können.

 Ab sofort können sich bestimmte Personen ihre zweite Auffrischung holen.

Ab sofort können sich bestimmte Personen ihre zweite Auffrischung holen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der Rheinisch-Bergische Kreis bietet für bestimmte Personengruppen die vierte Impfung an. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Laut einem Erlass des Landes NRW kommen für den zweiten Booster Menschen über 70 Jahren infrage, Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immunschwäche. Außerdem sollen medizinisches Personal und Pflegekräfte die Möglichkeit zur zweiten Auffrischungsimpfung bekommen. Das Land setzt mit dem Erlass eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um.

Angehörige dieser Gruppen, die eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten möchten, müssen eine abgeschlossene Grundimmunisierung sowie den ersten Booster vorweisen können. Seit diesem müssen mindestens drei bzw. sechs Monate Zeit vergangen sein. Dabei orientiert sich das Land an den Empfehlungen der STIKO: Für die über 70-Jährigen sowie die genannten vulnerablen Gruppen beträgt der zeitliche Mindestabstand zwischen erstem und zweitem Booster drei Monate. Bei Beschäftigten im Medizin- und Pflegebereich sollen mindestens sechs Monate zwischen den Auffrischungen vergangen sein. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna.

(tei.-)
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