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Wermelskirchen Verwirrung um Fahrerlaubnis

Wermelskirchen · Wäre der 39-jährige Angeklagte mit seinem BMW auf der A1 bei Wermelskirchen nicht so auffällig gefahren, säße er vermutlich jetzt nicht auf der Anklageseite im Amtsgericht Wermelskirchen. So aber hatte die Polizei ihn kontrolliert und dabei festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Das habe er nicht wissen können, sagte sein Verteidiger. Sein Mandant habe einen ausländischen Führerschein bei sich getragen. Der Richter bestätigte. Aber dieser Führerschein sei nicht gültig gewesen. Die Fahrerlaubnis aufgrund dieses Führerscheines sei ihm aberkannt worden. Und zwar wegen des Missbrauchs von Betäubungsmitteln.

(bege)
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