Wermelskirchen Verkehrsteilnehmer genötigt - 500 Euro Geldbuße

Wermelskirchen · Das Amtsgericht nimmt dem Angeklagten seine Version nicht ab. Die Aussage der Zeugin war eindeutig.

Im Unrecht und sich trotzdem aufgeregt - das kam einem 25-jährigen Autofahrer teuer zustehen. Was war passiert? Er hatte im Bereich der Kenkhauser Straße einer 76-jährigen Zeugin aus Unvorsichtigkeit die Vorfahrt genommen. Er gab zu, es auch bemerkt zu haben. War dann aber langsam weitergefahren, weil er verkehrsbedingt herunterschalten musste, sagte er. Die Dame, der er die Vorfahrt genommen hatte, sei plötzlich dicht hinter ihm aufgetaucht, habe wild gestikuliert und gehupt. Vor Schrecke habe er sein Auto abgewürgt, so dass er ein paar Sekunden gestanden habe. Wenig später kam er seiner Ansicht nach an einen Fußgängerübergang. Dort stand ein Mann, der offensichtlich die Straße überqueren wollte. Der Angeklagte stoppte sein Auto. Die Zeugin war immer noch hinter ihm. Doch der Mann verschwand in einem Tunnel. Mehr sei nicht passiert, sagte der Angeklagte mit dem Blick eines Unschuldslamms. Die Zeugin erzählte eine andere Geschichte: Der Angeklagte sei "mit vollem Karacho" angekommen, habe ihr die Vorfahrt genommen und sei einfach weitergefahren.

"Waren Sie aufgeregt?", wollte die Staatsanwältin wissen. "Ich habe nur einmal kurz gehupt", sagte die Zeugin. Die Vorfahrt werde öfters an dieser Stelle nicht beachtet, und sie fahre hier besonders vorsichtig. Aber nach rund einhundert Metern habe der Angeklagte sein Auto bei einer künstlichen Straßenverengung einfach angehalten und sei lange stehengeblieben. "Das waren ein paar Minuten", sagte sie. Anschließend setzte er seine Fahrt fort, um wenig später ohne ersichtlichen Grund wieder anzuhalten. Diesmal für mindestens fünf Minuten. Ein Fußgänger am Straßenrand habe deswegen noch "eine Scheibenwischergeste" in seine Richtung gemacht. Der Angeklagte blieb bei seiner Version. "Ich glaube Ihnen kein Wort", sagte der Richter. "Sie haben uns ein Märchen erzählt. Ich fühle mich veräppelt." Der zeitliche Unterschied zwischen den Sekunden, um ein abgewürgtes Auto wieder zu starten und ein paar Minuten Wartezeit sei so eklatant, dass hier kein Versehen der Zeugin vorliege. Der Angeklagte habe die Zeugin gehindert, weiterzufahren. Das sei Nötigung. Es sei aber ein kleineres Vergehen.

Der Richter machte nach Kontakt mit der Staatsanwältin einen Vorschlag: Da der Angeklagte nicht vorbestraft sei, sei das Gericht willens, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an die Wermelskirchener Tafel einzustellen. Vorausgesetzt, er entschuldige sich bei der Zeugin. Nach einem Wink seiner Verteidigerin entschuldigte sich der Mann "zutiefst": "Ich hatte nicht vor, Sie zu verärgern."

(bege)
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