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Landgericht Sexuelle Nötigung – Zeugen im Berufungsverfahren gehört

Wermelskirchen/Köln · Am dritten Tag des Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Köln wegen sexueller Nötigung gegen einen ehemaligen Arzt des Wermelskirchener Krankenhauses wurde am Mittwoch eines sehr deutlich: Erinnerungen sind eine zwiespältige Sache.

Zumal dann, wenn das Geschehen bereits mehrere Jahre zurückliegt. Der Vorsitzende Richter der 3. Kleinen Strafkammer machte das bei der Befragung mehrerer Zeugen an einem Beispiel deutlich: „Ich weiß heute noch ganz genau, wo ich am 11. September 2001 gewesen bin – das war ein viel zu prägendes Erlebnis, als dass man das vergessen könnte. Wenn man sich aber als Unbeteiligter an Geschehnisse von vor vier Jahren erinnern soll, die erst im Nachhinein eine besondere Bedeutung erlangt haben, dann wird das sehr schwierig.“

Im verhandelten Fall ging es um den Nachtdienst vom 18. auf den 19. Dezember des Jahres 2015. Damals hatte die geschädigte Krankenschwester, die auch als Nebenklägerin auftrat, zusammen mit dem Arzt im Krankenhaus Wermelskirchen Nachtdienst gehabt. Im Verlauf der Nacht sei es, so die Anklage, zu sexuellen Avancen des Arztes in einem kleinen Raum gekommen, in dem normalerweise Röntgenaufnahmen betrachtet wurden. Im Verlauf der Situation solle der Angeklagte zudem seinen Penis aus der Hose geholt und die Frau bedrängt haben.

Der Schwierigkeit, diesen Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften, sah sich das Schöffengericht nun im Berufungsverfahren gegenüber. Um Licht ins Dunkel zu bringen, waren am dritten Verhandlungstag verschiedene Zeugen geladen worden. Darunter eine 47-jährige Polizeibeamtin, die am 20. Januar 2016 die Anzeige aufgenommen hatte. Und schon hier zeigte sich die Schwierigkeit, wenn die Zeugin sich nicht auf das Vernehmungsprotokoll berufen konnte, sondern sich erinnern sollte, wie sie die Vernehmung erlebt hatte. „Es kann nichts besonders Auffälliges gewesen sein, denn sonst würde ich mich wohl erinnern. Aber es ist so lange her, dass ich mich einfach nicht mehr erinnern kann“, sagte die 47-Jährige.

Ein weiterer Zeuge konnte hingegen mehr beitragen. Der 58-Jährige Krankenpfleger arbeitete damals mit dem Angeklagten und der Geschädigten zusammen, war auch der Vorgesetzte der jungen Frau. Allerdings waren auch die Erinnerungen des Zeugen alles andere als ausgeprägt. Kein Wunder – er wusste ja vorher nicht, dass diese Erinnerungen einmal relevant werden würden. „Ich weiß noch, dass ich den Wochenenddienst mit der Geschädigten tauschen wollte, weil ich nicht nach einem Nachtbereitschaftsdienst mit meinen Kindern ins Kino gehen wollte“, sagte der 58-Jährige. Das sei dann auch geschehen – obwohl die Geschädigte nach bereits zwei Jahren zurückliegenden Zudringlichkeiten des Angeklagten eigentlich nicht mehr alleine mit ihm Dienst haben sollte. „Aber wir haben darüber gesprochen, und die Geschädigte meinte, dass es wohl gehen werde“, sagte der Zeuge. Nachdem es in der Nacht zu den Vorfällen gekommen sein sollte, habe sich die Geschädigte ihm einige Tage danach – „ob das vor oder nach Weihnachten war, weiß ich nicht mehr“ – anvertraut. Er sei dann sofort mit ihr zur Pflegedienstleitung gegangen, die dann zudem die Geschäftsführung eingeschaltet habe. Er habe seine Kollegin immer als aufgeschlossen, freundlich und fröhlich erlebt – nach der besagte Nacht sei das jedoch ins Gegenteil verkehrt gewesen. „Sie hat noch eine Zeitlang versucht weiterzuarbeiten, aber irgendwann ging das nicht mehr“, sagte der Zeuge.

Eine dritte Zeugin musste hingegen nur kurz befragt werden. „Ich habe nie irgendetwas Negatives über den Angeklagten gehört oder erlebt. Ich weiß von dieser ganzen Geschichte nicht mehr, als der Flurfunk im Krankenhaus hergegeben hat“, sagte die 50-jährige. Herauszufinden, was in jener Nacht vor fast vier Jahren geschehen ist, dürfte das Gericht noch einige Zeit beschäftigten.

Die Berufungsverhandlung wird Ende Oktober fortgesetzt.

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