Die Corona-Schutzverordnung und ihre Folgen Vereine setzen die 2G-Regel längst um

Wermelskirchen · Es wird genau hingeschaut, ob Zuschauer bei Veranstaltungen oder Mitglieder örtlicher Vereine in Übungsstunden auch den Auflagen der Corona-Schutzverordnung entsprechen. Ansonsten wird konsequent gehandelt.

 Ungeimpfte müssen draußen bleiben.

Ungeimpfte müssen draußen bleiben.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Am Donnerstag tagte die Ministerpräsidentenkonferenz. Im Fokus lagen die Einschränkungen für Ungeimpfte. Diese dürfen ab sofort nicht mehr im Einzelhandel einkaufen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte. Die Wermelskirchener Vereine müssen dafür sorgen, dass Mitglieder und Zuschauer ebenfalls die 2G-Regel einhalten. Die aktuelle Lage ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Hier die Zusammenfassung einer kleinen Umfrage.