Wermelskirchen "Vereinbarung gilt nicht mehr"

Wermelskirchen · Investor Gerhard Uhles Geduld ist am Ende: Die Klage gegen den Bauvorbescheid hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Er ist zuversichtlich, dass die Stadt gewinnt. Dann will er, wie im Baubescheid genehmigt, voll ausbauen.

Mit der Klage einer Anwohnerin gegen den Bauvorbescheid der Stadt für das Einkaufszentrum Telegrafenstraße ist dem Investor jetzt der Geduldsfaden gerissen. Gerhard Uhle war, um den Weg zum Verwaltungsgericht zu verhindern, Kompromisse eingegangen, die ihm viel Geld gekostet hätten: kein Lebensmittelmarkt, ein Parkdeck weniger, zusätzlicher Sicht- und Schallschutz und Bäume — "die Anwohner hätten in eine Grünanlage geschaut". Doch eine Klage war dennoch eingereicht worden. Und damit fühlt sich der Investor nicht mehr an seine Vereinbarung mit anderen Anliegern gebunden: "Die Vereinbarung gilt nicht mehr — oder die Klägerin steckt zurück."

Die Klage ist nicht gegen ihn (oder sein Unternehmen euco Ring KG) gerichtet, sondern gegen die Stadt Wermelskirchen. Die hatte dem Investor im Juli 2012 einen Bauvorbescheid geschickt — quasi die Baugenehmigung für das Objekt. In einer Eigentümer-Versammlung mit den Anliegern war Uhle dann auf sie zugekommen — das vierte Obergeschoss mit Lebensmittelmarkt und Parkdeck sollte nicht gebaut werden, wenn sie auf die Klage verzichten. Eine Anwohnerin — nach BM-Informationen soll sie nicht auf der Versammlung gewesen sein — hat dennoch geklagt.

Enttäuscht über das Verhalten

"Ich bin bisher kompromissbereit gewesen. Das ist jetzt vorbei. Ich ziehe das Projekt bis zum Ende durch." Aus Uhles Stimme ist deutlich die Enttäuschung zu hören. Er könne nicht verstehen, warum sein Kompromiss, der ihn viel Geld kosten würde, nicht von allen angenommen werde. "Sollte es zum Prozess kommen, und ich bin sicher, dass die Stadt gewinnt, werden die anderen drunter leiden müssen." Denn er fühlt sich dann nicht mehr an die Vereinbarung gebunden. "Ich baue dann so, wie mir das im Bauvorbescheid zugestanden wird: Volle Geschosshöhe, mit Lebensmittelmarkt."

Sein beratender Rechtsanwalt in dieser Sache, ein Verwaltungsfachanwalt, sei guter Dinge: "Mir ist von ihm bestätigt worden, dass die Stadt keine Fehler gemacht hat. Deshalb glaube ich auch nicht, dass die Klägerin durchkommt."

16 Versammlungen hat er in Wermelskirchen besucht — so viele wie bei keinem anderen seiner Projekte. "Alle waren immer nah dran. Aber dass trotzdem geklagt wird, verstehe ich nicht. Warum ist eine Bürgerin nicht kompromissbereit?" Er sei es schließlich gewesen.

Er habe mittlerweile durch den Kauf der Ringkaufhaus-Immobilie und des Wohngebäudes viel Geld in das Projekt gesteckt. Deshalb sei seine Kompromissbereitschaft aufgebraucht. Sollte sich die Klägerin noch einmal anders entscheiden, könne sie ja "ein Zeichen geben". Er werde ansonsten die "zwei Jahre abwarten", die so ein Prozess dauern könnte. "Und warum soll ich dann noch zurückstecken, wenn die Stadt gewinnt?"

(RP)
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