Wermelskirchen Unterhalt nicht lückenlos gezahlt - Verfahren eingestellt

Wermelskirchen · Wenn die Ex-Frau nach durchgesetzter Pfändung noch Anzeige gegen den Ex-Mann wegen nicht gezahlten Unterhaltes stellt, scheinen die Fronten verhärtet sein. Er: ehemaliger Handwerker. Sie: Lehrerin. Beide haben zusammen Kinder.

Der Vater war nach der gemeinsamen Trennung nachweislich seinen Unterhaltsverpflichtungen nur teilweise nachgekommen, so dass nach dem Gesetz "der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten gefährdet war", lautete der Vorwurf der Staatsanwältin vor dem Amtsgericht.

Er habe sich bemüht, eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden, erklärte der Angeklagte. Er habe bis zur Trennung von seiner Frau in der Firma seiner Schwiegereltern gearbeitet, deren Betriebsräume sich im selben Haus befinden. Das machte seiner Meinung nach eine Kündigung unumgänglich.

Eine neue Arbeitsstelle in seinem erlernten Beruf fand er nicht, da er bereits 15 Jahre nicht als Mechaniker gearbeitet hatte. So habe er notgedrungen eine Hilfstätigkeit angenommen, ließ er sich vor Gericht ein. Sein Lohn sei aber so niedrig gewesen, dass er die bei der Trennung verhandelten Unterhaltszahlungen nicht habe aufbringen können, hieß es in der Verhandlung.

Bei allem Verständnis für seine Situation stehe das Kindeswohl an erster Stelle, sagte die Staatsanwältin. Die Frage sei, ob er sich hinreichend bemüht habe, einen höher bezahlten Job zu finden. Oder ob er die Stelle bei den Schwiegereltern dem Wohl der Kinder zuliebe hätte behalten sollen. "Schwerlich", sagte seine Verteidigerin. Die Schwiegereltern hatten bereits Strafantrag wegen Unterschlagung gegen ihren Mandanten gestellt. Es sei eingestellt worden.

Der Richter machte den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen: Zuzüglich zum bereits gepfändeten Unterhalt soll der Mann sechs Monate lang 200 Euro an seine Exfrau zahlen. Da der Angeklagte keine Vorstrafe auf dem Kerbholz hatte, sei dies einmalig möglich. Die Staatsanwältin stimmte zu.

Schweren Herzens stimmte der Angeklagte nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin ebenfalls zu. Trotz einer saftigen Gehaltserhöhung im neuen Jahr würde er sich extrem zur Decke strecken müssen, erklärte er. Aber das Gute dieses Vergleichs überwiegt: Er bleibt nach erfolgten Zahlungen nicht vorbestraft.

(RP)
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