Wermelskirchen „Unschuldig und nicht vorbestraft“

Wermelskirchen · Der Rechtsanwalt der ehemaligen Sparkassenangestellten, Rainer Tschersich, vertritt die Auffassung, dass eine Fortsetzung des Strafverfahrens wegen des Verdachts des Prozessbetruges nicht zu erwarten sei. Er reagierte damit auf die gestrige Berichterstattung über das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Nach Darstellung von Tschersich habe Amtsrichterin Veronika Schlotmann-Thiessen in der Verhandlung gegen seine Mandantin im August 2006 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafverfahren erledigt hätte, wenn die Klage der Provinzial-Versicherung vor dem Landesarbeitsgericht abgewiesen und damit das erstinstanzliche Urteil aufgehoben würde. Dies war am Donnerstag erfolgt (BM berichtete).

Somit werde nunmehr, erklärte gestern der Anwalt, auch das noch anhängige Strafverfahren vor dem Amtsgericht Wermelskirchen einzustellen beziehungsweise seine Mandantin freizusprechen sein. „Nach der eindeutigen Aussage der Vorsitzenden in der Verhandlung vom August 2006 besteht nun kein Anlass mehr, auf eine Fortsetzung des Verfahrens zu spekulieren“, so Tschersich.

In diesem Zusammenhang wies der Verteidiger der Ex-Kassiererin darauf hin, dass seine Mandantin keine Geldstrafe von 20 000 D-Mark abzubezahlen habe. Es handele sich dabei um eine Auflage im Zusammenhang mit der Verfahrenseinstellung. Tschersich: „Damit gilt die ehemalige Sparkassenangestellte als unschuldig und nicht vorbestraft.“

(RP)
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