Wermelskirchen Unfallkommission - Stadt setzt Beschlüsse weiter um

Wermelskirchen · Absolutes Halteverbot auf der Telegrafenstraße: Schonfrist ist ab heute vorbei – jetzt gibt's bei Verstößen Knöllchen.

Wermelskirchen: Unfallkommission - Stadt setzt Beschlüsse weiter um
Foto: Jürgen Moll

Absolutes Halteverbot auf der Telegrafenstraße: Schonfrist ist ab heute vorbei — jetzt gibt's bei Verstößen Knöllchen.

Ab heute wird die Stadtverwaltung auf der Telegrafenstraße das absolute, linksseitige Halteverbot überwachen. Darauf wies gestern noch einmal Ordnungsamtsleiter Jürgen Hemmerich hin. "Bisher haben die Überwachungskräfte durch Hinweiszettel auf die neue Rechtslage hingewiesen. Ab Mittwoch, 3. April, werden Verstöße mit Verwarngeldern geahndet."

Bürgermeister Eric Weik erklärte gestern auf Anfrage, dass die Stadtverwaltung die Beschlüsse der Unfallkommission weiter umsetze. Daran ändere auch der Antrag von CDU, Büfo und WNKUWG nichts. Die hatten den Bürgermeister aufgefordert, "keine weiteren Fakten in der Örtlichkeit zu schaffen". Weik: "Der Ausschuss hatte Gelegenheit, seine Meinung zu sagen und Entscheidungen zu treffen. Das hat er nicht getan." Die Stadt sei verpflichtet, die Einbahnstraße zu öffnen — und damit stehe die Stadtverwaltung in der Pflicht, für die Sicherheit nach den Vorgaben der Unfallkommission zu sorgen.

Würde die Stadtverwaltung die Beschlüsse der Kommission nicht umsetzen, könne die Stadt bei Unfällen haftbar gemacht werden — und auch die Ratsmitglieder. "Der Rat trägt hier auch Verantwortung, obwohl er sich durch seine Nichtentscheidung dieser Verantwortung entzogen hat." Dem Vorwurf der WNKUWG, es habe nie einen Beschluss für einen gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße gegeben, entgegnet der Bürgermeister, dass sich die Rechtslage geändert habe. "Wir brauchen dazu keinen Beschluss", sagt Eric Weik. Denn in der Straßenverkehrsordnung heiße es heute, dass Einbahnstraßen in der Regel für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen seien. "Das ist 2013 eine andere Situation als 2009." Früher hieß es: In Ausnahmefällen könne man eine Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr öffnen. Heute heiße es: Nur in Ausnahmefällen dürfe eine Einbahnstraße nicht geöffnet werden. Weik: "Der Rat entscheidet nicht über die Straßenverkehrsordnung. Ich bin als Bürgermeister verpflichtet zu handeln."

Ihn wundere, dass Fraktionen so viel Kraft und Energie in dieses Thema steckten. "Es wäre wichtiger für die Stadt, wenn sie solches Engagement beim Haushalt und den Sparvorschlägen entwickelten."

(RP)
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