Vor dem Amtsgericht in Wermelskirchen Unbestechliche Analyse überführt Angeklagten
Wermelskirchen · Ein Gutachter der Uniklink Köln erstellte eine Begleitstoffanalyse. Demnach musste der Angeklagte mehr getrunken haben, als er vor Gericht angegeben hatte. Hätte er den Strafbefehl gleich bezahlt, hätte er nicht auch noch den Gutachter bezahlen müssen.
18.05.2021
, 07:55 Uhr
Ein 49-Jähriger aus St. Augustin hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, verhandelt war gegen ihn wegen einer vermeintlichen Alkoholfahrt im November 2020. Richterin und Staatsanwalt hatten ein toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das am zweiten Verhandlungstag nun vorgelegt wurde.