Wermelskirchen Uhle-Projekt stockt mächtig

Wermelskirchen · Der Investor des Einkaufszentrums Telegrafenstraße braucht nun doch den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan, um dann eine Bauvoranfrage zu stellen. Mieter zögern, die Verträge zu unterschreiben.

 Im April 2010 diskutierte der Bochumer Investor Gerhard Uhle (Mitte) mit Anliegern und interessierten Bürgern über seine Pläne – Ende 2013 war die Eröffnung geplant. Der Termin dürfte jetzt auch nicht mehr zu halten sein.

Im April 2010 diskutierte der Bochumer Investor Gerhard Uhle (Mitte) mit Anliegern und interessierten Bürgern über seine Pläne – Ende 2013 war die Eröffnung geplant. Der Termin dürfte jetzt auch nicht mehr zu halten sein.

Foto: Udo Teifel

Das Bauprojekt "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" stockt. Investor Gerhard Uhle hat zwar nach eigenen Angaben drei sogenannte Top-Ankermieter (DM-Markt sowie zwei weitere, die er aber nicht nennt), hat aber bislang keinen Bauantrag gestellt. Seine Erklärung gestern Abend im Fachausschuss: Seine potenziellen Mieter machten ihm Druck: "Sie zögern, die Verträge zu unterschreiben." Angeblich wegen plötzlich neuer Entwicklungen auf der Rhombus-Fläche, der ungeklärte Projektstand Loches-Platz wie auch das diskutierte DOC in Remscheid. Zudem hat Uhle eine wichtige Frist verstreichen lassen: Eben einen Bauantrag zu stellen, obwohl es keinen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gibt. Diese Frist hatte ihm der Stadtrat im vorigen Sommer eingeräumt.

Der Investor kam gestern mit der Forderung in den Fachausschuss, dass er auf den Satzungsbeschluss warte. Rund um den Tisch verwunderte dies die Politiker. Denn davon war bis gestern Abend keine Rede. Etliche Fachausschuss-Sitzungen waren zudem verstrichen, ohne dass die Stadtverwaltung dazu je etwas gesagt hatte. Die Politik scheint damit grundsätzlich keine Probleme zu haben, wurde deutlich, aber nie hatte der Investor darauf gedrängt, sondern schien mit dem bisherigen Satzungsverfahren und -ablauf zufrieden.

Viele Querschüsse

Gerhard Uhle sprach von "vielen Querschüssen", die seine Mietinteressenten verunsicherten, denn er befürchtet immer noch Klagen von Grundstücksnachbarn. Bei einem "normalen" Satzungsbeschluss liegt die Einspruchsfrist bei einem Jahr, das bislang gewählte Verfahren nach Paragraf 33 Baugesetzbuch hatte eine Frist von einem Monat nach Abwägungen der Einwände — die aber ließ Uhle ja verstreichen. Er hatte keine Mieter.

Gestern schlug der Technische Beigeordnete Dr. André Benedict Prusa einen neuen, für Uhle sicheren Weg vor: Erst der Satzungsbeschluss, dann eine Bauvoranfrage des Investors. Dann folgt kein Bauantrag, denn in der Bauvoranfrage werden die grundsätzlichen Fragen aus dem Bebauungsplan geklärt, aber eben nicht so detailliert wie im Bauantrag. Mit der förmlichen Zustellung der Bauvoranfrage an die Nachbarschaft oder mögliche Kläger verkürzt sich die Einspruchsfrist auf einen Monat.

Damit ist der Investor einverstanden: "Ich sehe keine andere Chance wegen der vielen Klageandrohungen." Wobei, so Prusa, dieser Weg auch nur eine "gewisse Rechtssicherheit" darstellt. Denn alle potenziellen Kläger werden damit nicht erreicht. Das Risiko müssen man eingehen. Ähnlich sieht es Jurist Bernhard Schulte (SPD): "Wir müssen mit einem Normenkontrollverfahren vor einem Oberlandesgericht rechnen."

Uhle jedenfalls will diesen Schritt mitgehen — und sich nach Rechtskraft der Satzung mit Klagewilligen an einen Tisch setzen, um eine gütliche Einigung, wie auch immer die ausfallen mag, zu finden. Denn ihn kostet der derzeitige Stillstand viel Geld.

(RP)
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