Positive Umweltverträglichkeitsstudie für Radweg durch Hofschaft Trassenradeln durch Zenshäuschen
Wermelskirchen · Die im Februar 2018 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage von Anwohnern der Straße Zenshäuschen gegen die Fortführung des Radweges Balkantrasse zwischen den Straßen Am Wasserturm und Zenshäuschen dürfte es jetzt schwerer haben: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung stellt fest, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Menschen und deren Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie Flächen zu verzeichnen sind.
Im Klartext: Der geplante Radweg bringt keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen mit sich. Das geht aus dem Gutachten hervor, dass die Stadtverwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorlegte.
Der Fachausschuss stimmte dem Ansinnen der Stadtverwaltung, die bisherigen Planungen zu dem Vorhaben unverändert fortzusetzen, zu. Die bevorzugte Variante sieht einen Anschluss der Balkantrasse an der Straße Zenshäuschen zwischen der Hausnummer 2 und dem gegenüberliegenden Garagengebäude vor, weil andere Varianten nicht ohne Grunderwerb und Zustimmung von Anliegern möglich sind, stellt die Stadtverwaltung fest.
Grundsätzlich seien Belange von Anwohnern und der Umwelt berücksichtigt worden, betont die Verwaltung. Allerdings: Eine Prüfung nach Umweltverträglichkeitsgesetz hatte es bislang nicht gegeben. Das Kölner Verwaltungsgericht forderte diese jedoch ein: Auf Grundlage neuester Rechtsprechung sei auch für eine Baumaßnahme dieser Art eine solche Prüfung unabdingbar. Damit bezieht sich das Verwaltungsgericht auf ein Urteil vom 11. April 2018, das das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen fällte.
Fast erleichtert kommentierte der Ausschussvorsitzende Bernhard Schulte das Ergebnis der Prüfung: „Die geplante Wegführung bleibt. Die Studie ist da und die Verträglichkeit bestätigt.“
Als zuständiges Fachgremium hob der Ausschuss aufgrund der vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfung formell den existierenden Baubeschluss vom 12. Dezember 2016 auf und beauftragte die Stadtverwaltung erneut, die Maßnahme aufgrund der konkretisierten Planung durchzuführen.
Vorgesehen ist ein kombinierter Rad- und Fußweg mit einer Länge von etwa 400 Metern. Das Gutachten erkennt unter anderem an, dass ein wesentliches Ziel der Maßnahme die Verbesserung der Sicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs durch die Verlängerung des auto- und kreuzungsfreien Verlaufs der Balkantrasse ist. Die Baukosten trägt Straßenbaulastträger Straßen.NRW, angelehnt an die bisherige Abwicklung des schon vorhandenen Balkantrasse-Weges. Eine Vereinbarung darüber hat die Stadtverwaltung mit dem Landesbetrieb bereits in 2017 abgeschlossen.
Mit einem Baubeginn ist frühestens nach Beendigung des Gerichtsverfahrens zu rechnen.