Wermelskirchen Trasse: Hunde an die Leine
Wermelskirchen · Die "Balkantrasse" ist durch einstimmigen Beschluss des Stadtrates zur "öffentlichen Verkehrsfläche" gewidmet worden: Sie wird als Gemeindestraße eingestuft. Damit gelten Ortssatzung und Straßenverkehrsordnung.
Der Vierbeiner tobt auf der "Balkantrasse". Er rast ohne Leine kreuz und quer. Macht am Rand sein Häufchen und freut sich, mal diesen Auslauf genießen zu können. Da kein Radfahrer in Sicht ist, war das bisher kein Problem. Die Zeiten sind aber offiziell vorbei: Die "Balkantrasse" im Stadtgebiet ist durch Ratsbeschluss zur öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet worden. Mit der Veröffentlichung der Amtlichen Bekanntmachung in diesen Tagen wird sie als Gemeindestraße eingestuft. Das hat Konsequenzen für alle Nutzer auf der ehemaligen Bahntrasse: Es gelten Ortssatzung und Straßenverkehrsordnung.
Vieles, so Ordnungsdezernent Jürgen Graef, bewegte sich seit April auf der Trasse in einer rechtlichen Grauzone. Und er führt das sicher gravierendste Beispiel an: Das Miteinander von Menschen mit und ohne Hund. "Da gab es Konfliktpotenzial. Durfte der Hund ohne Leine laufen wie zum Beispiel auf den Eipringhauser Feldern? Oder sein Geschäft verrichten?" In der Natur sei vieles anders — die Trasse ist aber keine "Natur" mehr, sondern nun eine öffentliche Verkehrsfläche. "Und auf öffentlichen Straßen und Wegen sind Hunde an der Leine zu führen. Und auch Verunreinigungen durch Tiere sind sofort zu beseitigen."
Kein Hundeauslauf mehr
Damit, so der Dezernent, gehöre der "Hundeauslauf Balkantrasse" der Vergangenheit an: Das habe jetzt eine andere Qualität, geregelt durch die Ortssatzung (Paragraf 8). Ähnlich sehe es zum Bespiel beim Müll aus. Auf Straßen und Wegen dürfe Müll nicht liegengelassen werden. "Da ist die Ordnungsbehörde auch viel schneller dabei als die Landschaftsbehörde."
Auf der Trasse gelten mit Widmung jetzt offiziell auch die Regeln der Straßenverkehrsordnung — das ist wichtig auch für das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern. "Was bisher immer erwartet wurde von den Nutzern, ist jetzt Gesetz: Der Schnellere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen", so Graef sehr deutlich. So dürfe der schnellere Radler (oder Skater) nicht einfach den Weg "frei klingeln", ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren. Auch die Nutzung der Balkantrasse durch motorisierte Fahrzeuge sei jetzt eindeutig. "Quads gehören nicht dort hin, ebenso nicht Roller, Zweiräder oder Mofas." Die Widmung unterstützt damit eigentlich die Radfahrer-Hinweisschilder. Und E-Bikes sind, machte Verkehrsingenieur Peter Bärwald klar, ganz eindeutig Fahrräder. FRAGE DES TAGES
Bisherige Berichterstattung unter www.rp-online.de/Wermelskirchen