Telegrafenstraße in Wermelskirchen Langes Warten auf Gerichtsentscheidung

Das Verwaltungsgericht in Köln hat noch nicht auf die Klage-Erwiderung des Stadtrates reagiert. Dabei geht es darum, ob ein gegenläufiger Radverkehr auf der Telegrafenstraße angeordnet werden muss.

 Radverkehr auf der Telegrafenstraße: Auch 2016 wurde noch gegen die Einbahnstraßen-Richtung geradelt.   Foto: Udo Teifel

Radverkehr auf der Telegrafenstraße: Auch 2016 wurde noch gegen die Einbahnstraßen-Richtung geradelt. Foto: Udo Teifel

Foto: Teifel, Udo (tei)

Als vor fast exakt einem Jahr die Stadtverwaltung Wermelskirchen quasi in letzter Minute die Klage-Erwiderung zum gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße zum Verwaltungsgericht Köln abschickte, waren die Meinungen in der Stadt geteilt. Daran hat sich bis heute wohl nichts geändert, aber mittlerweile ist ein Jahr vergangen, und wann letztlich eine Entscheidung in Köln fällt, ist offen. Das heißt: Ob es in diesem Jahr wieder Radverkehr in beiden Richtungen auf der Einbahnstraße geben wird, bleibt abzuwarten. Es kann schnell gehen, es kann sich aber noch weiter hinauszögern.

Der gegenläufige Radverkehr ist ein Streitthema. Frank Schopphoff, unterstützt vom ADFC, hatte eine zweite Klage angestrengt, um den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße wieder einzuführen. Der Stadtrat hatte im Januar 2019 in nicht-öffentlicher Sitzung mit Mehrheit beschlossen, die Klage zu erwidern, um den gegenläufigen Radverkehr zu verhindern. 2019 hieß es, die Erfolgsaussichten für die Stadt seien schlecht. Die von der Verwaltung beauftragte Kanzlei ging damals davon aus, dass die Chancen bei maximal zehn Prozent liegen, die Telegrafenstraße ohne gegenläufigen Radverkehr belassen zu können. Rainer Bleek, Befürworter des gegenläufigen Radverkehrs, sagte im Gespräch mit dieser Redaktion im Januar 2019: „Überall ist das möglich, nur bei uns angeblich nicht.“

Für die Christdemokraten hatte Christian Klicki argumentiert, dass die Klage „zum jetzigen Zeitpunkt ungünstig“ sei, da erst die Entwicklung der Verkehrssituation nach dem Loches-Platz-Umbau abgewartet werden sollte. „Wenn ein gegenläufiger Radverkehr eingeführt werden muss, dann sollen Richter ein entsprechendes Signal geben. Dahinter können sich dann alle vereinen, und es kehrt bei dem kontrovers diskutierten Themen Frieden ein.“

Stefan Janosi (Grüne) kritisierte 2019 die Stadtrat-Entscheidung: Vorliegende Gutachten und die Polizei würden einen gegenläufigen Radverkehr für möglich halten. „Eine konservative Mehrheit will offensichtlich Zeit gewinnen, schadet damit dem Handel und macht uns als Stadt lächerlich.“

Der Kläger Frank Schopphoff hält sich derzeit zurück. Stadt und Kläger waren sich im vorigen Jahr einig gewesen, statt einer mündlichen Verhandlung ein schriftliches Verfahren anzustreben. Darauf reagierte das Gericht im September eher schroff – es wies die Beteiligten daraufhin, dass es nach seinem Ermessen entscheiden werde. Übersetzt hieß das: Halten Sie sich mit weiteren Anfragen und Vorschlägen zurück.

Auf Anfrage beim Verwaltungsgericht hieß es jetzt aus der Pressestelle des Gerichtes: „Ein Termin ist im Moment nicht absehbar. Ob es eine mündliche Verhandlung geben wird oder auch nur ein Urteil, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden“, so Sprecherin Lilo Gerdes.

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