Wermelskirchen Teilhabepaket in Anspruch nehmen

Wermelskirchen · Die Sommerferien sind zu Ende, das neue Schuljahr hat begonnen. Kosten wie beispielsweise die Teilnahme an Klassenfahrten, Sportveranstaltungen und Nachhilfeunterricht kommen auf Familien mit Kindern und Jugendlichen zu. Vor allem einkommensschwache Familien können diese Kosten oft nicht tragen. "Aus diesem Grund gibt es für Eltern eine finanzielle Förderung namens Bildungs- und Teilhabepaket", teilt die Kreisverwaltung mit. Auch in diesem Jahr bietet der Rheinisch-Bergische Kreis die Möglichkeit an, das Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden immer mehr von einkommensschwachen Familien geschätzt und mittlerweile verstärkt genutzt. Die finanzielle Förderung dient dazu, Kindern und Jugendlichen beispielsweise eine Teilnahme an Klassenfahrten oder ein Mittagessen in Schule oder Kita zu ermöglichen. Des Weiteren wird die Beteiligung an Musik-, Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen gefördert. Auch Nachhilfeunterricht für Schüler kann aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden. Bis zum 25. Lebensjahr bekommen Kinder und Jugendliche diese Leistungen, wenn sie eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen. Ferner dürfen sie keine Ausbildungsvergütung erhalten. 15 513 Anträge wurden im vergangenen Jahr im Rheinisch-Bergischen Kreis gestellt. Das sind 1,34 Prozent mehr als im Jahr 2013 mit 15 308 Anträgen.

Eltern können sich beim Jobcenter (Tel. 02202 9333-158) oder beim Sozialamt des Rheinisch-Bergischen Kreises (Tel. 02202 13-2880) über die Fördermöglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets erkundigen. Detaillierte Informationen gibt es auch im Internet: www.rbk-direkt.de" , Stichwort "Bildung und Teilhabe".

(BM)
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