Wermelskirchen Tebrokes Weggang macht keine Extra-Wahl in Rhein-Berg nötig

Wermelskirchen · Unabhängig von den Plänen des Landrats wurde im Kreis der Plan gefasst, den Nachfolger am Tag der Bundestagswahl wählen zu lassen.

 Liebäugelt mit dem Sprung auf eine größere politische Bühne: Landrat Hermann-Josef Tebroke (hier mit dem Europaabgeordneten Herbert Reul).

Liebäugelt mit dem Sprung auf eine größere politische Bühne: Landrat Hermann-Josef Tebroke (hier mit dem Europaabgeordneten Herbert Reul).

Foto: Jürgen Moll

Der angestrebte nächste Schritt von Hermann-Josef Tebroke auf der politischen Karriereleiter hätte kaum besser gelegt werden können. Zumindest zeitlich und auch aus finanzieller Sicht. Zwar zieht es den Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises mit CDU-Parteibuch nächstes Jahr in Richtung Berlin. Allerdings werden nach aktueller Lage mit seiner Kandidatur für den Bundestag und der damit verbundenen Niederlegung seiner Spitzenposition in der Kreisverwaltung keine Extra-Kosten verbunden sein.

Möglich macht dies die große Häufung politischer Wahlen im kommenden Jahr. In Nordrhein-Westfalen geht am 14. Mai 2017 zunächst die Landtagswahl über die Bühne. Im letzten Drittel des Jahres stehen noch die Bundestagswahl sowie die Landratswahl an, die Termine stehen noch nicht fest. Geht es nach dem Kreistag, werden die Bürger nur einmal an die Urnen gerufen. Denn unabhängig von Tebrokes Plänen haben die Politiker den Plan gefasst, den Landrat am Tag der Bundestagswahl wählen zu lassen.

Damit läge der Termin früher als gewöhnlich. Tebroke hatte seine Dienstzeit am 1. Januar 2012 begonnen, sie läuft zum 31. Dezember 2017 aus. In der Regel wird innerhalb der drei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Landrates gewählt, also frühestens im Oktober. Die Bundestagswahl findet jedoch bereits im September statt.

Der Kreistag hofft, dass diese zeitliche Abweichung tolerabel ist. "Noch steht eine Antwort der Bezirksregierung, die für den Termin für Landratswahl zuständig ist, aber aus", sagte ein Sprecher des Kreises auf Anfrage unserer Redaktion.

Der Hintergrund für diesen von einer großen Mehrheit der Politik getragenen Vorstoß ist klar: Es sollen möglichst Kosten gespart werden. Schlage eine eigenständige Wahl des Landrats für den Kreis und seine Kommunen mit ungefähr 160.000 Euro zu Buche, ließen sich im Falle einer kombinierten Wahl rund die Hälfte davon einsparen. Nicht eingerechnet sind in diese Zahlen von der Kreisverwaltung allerdings die Kosten für eine mögliche Stichwahl.

Anders als bei seinem Abschied aus seinem Amt als Bürgermeister von Lindlar vor rund fünf Jahren macht Tebrokes berufliche Neuorientierung also diesmal keine außerplanmäßige Wahl notwendig. Während es untersagt ist, dass ein Landrat gleichzeitig Abgeordneter des Bundestags ist, wäre es dagegen möglich, dass sich Tebroke gleichzeitig sowohl für ein Mandat im Bundestag als auch als Landratskandidat nominieren lässt.

Theoretisch allerdings nur. Stattdessen könnte es nächstes Jahr so kommen, dass am gleichen Abend feststehen wird, ob der CDU-Mann den Sprung nach Berlin schafft und wer sein Nachfolger wird.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort