Verhandlung vor dem Amtsgericht Wermelskirchen Tatvorwurf nicht gegeben – Freispruch

Wermelskirchen · Die Mühlen der Justiz mahlen bisweilen langsam. Wie im Fall eines 23-jährigen Wermelskircheners, der sich vor dem Amtsgericht wiederfand, weil er in der Gerichtsverhandlung vor zwei Jahren wegen eines Vorfalls, der vor vier Jahren passiert war, der vorsätzlichen Falschaussage angeklagt wurde.

 Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen wurde verhandelt.

Vor dem Amtsgericht Wermelskirchen wurde verhandelt.

Foto: Tim Kronner

Damals sei es bei einer Abschlussfeier der Realschule Leichlingen in einer dortigen Gaststätte zu einer Körperverletzung gekommen. Darum ging es in der Verhandlung gegen den heute 23-Jährigen jedoch nicht. „Sie sollen damals gesagt haben, dass Sie nicht mitbekommen hätten, wie der damals Angeklagte einen anderen Anwesenden geschlagen habe. Gleichzeitig hatten Sie jedoch gesagt, Ihre Gruppe sei den ganzen Abend zusammen gewesen“, sagte die Richterin.

Das sei der Grund, dass man sich nun hier vor dem Amtsgericht wiedersehe. „Denn eine dieser beiden Aussagen muss ja falsch sein“, sagte die Richterin. Der Rechtsanwalt des jungen Mannes ging jedoch direkt in die Offensive: „Ich habe ein wenig Bauchschmerzen mit dem Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage“, sagte er. Der setze nämlich eben einen Vorsatz voraus. „Und das ist hier nicht der Fall. Ich halte hier eine Verurteilung für unmöglich“, sagte der Rechtsanwalt. Denn sein Mandant habe in der Verhandlung deutlich gemacht, dass er nur nach seiner Erinnerung ausgesagt habe.

In der Verhandlung wurde nun mehrfach hin und her argumentiert, ob nun vorsätzlich falsch ausgesagt wurde oder ob es sich schlicht um eine ungenaue Wortwahl gehandelt habe. Letztlich ging es um die Frage, was „zusammen sein“ genau bedeutet habe – und ob der 23-Jährige die Körperverletzung mitbekommen haben könne. „Die Gruppe in der mein Mandant an jenem Abend unterwegs war, war den Abend über zusammen. Aber wenn mal einer aus der Gruppe zur Toilette oder zum Getränkeholen gegangen ist, hat man sich natürlich nicht im Auge behalten“, sagte der Anwalt.

Um den Sachverhalt zu klären, wurde der seinerzeit Geschädigte, ein heute 20-jähriger Mechatroniker aus Leichlingen, als Zeuge geladen. „Wir wüssten gerne, wie lange die Auseinandersetzung gedauert hat, in deren Folge sie verletzt wurden“, sagte die Richterin. Er könne sich nicht mehr wirklich gut daran erinnern, sagte der 20-Jährige. „Das ist schließlich vier Jahre her.“ Aber es waren eher zwei als 15 Minuten. „Das ist aber nur geschätzt“, sagte der Zeuge. Er habe den Faustschlag nach einem kurzen Wortwechsel bekommen, sei aus der Situation herausgetaumelt. Später sei er von seiner Schwester ins Krankenhaus gefahren worden.

Das überzeugte dann sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin, sich der Sichtweise des Rechtsanwalts anzuschließen. „Dadurch hat sich der Vorwurf tatsächlich weiter verdünnisiert. Es scheint wesentlich schlüssiger zu sein, was vom Rechtsanwalt des Angeklagten vorgebracht wurde“, sagte die Richterin. Der Rechtsanwalt plädierte auf Freispruch, da der Tatvorwurf nicht gegeben sei. Dem schloss sich die Staatsanwältin an, die Richterin verkündete nach einer knappen Stunde schließlich: „Freispruch.“

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