Wermelskirchen Täter suchte Opfer zufällig aus
Wermelskirchen · Etliche Sekunden starrt die Zeugin den Angeklagten an. Erst als Richter Christoph Kaufmann sie anspricht, reißt sie den Blick von dem Mann los, der ihre Tochter überfallen und schwer sexuell misshandelt hat.
Der Angeklagte hat die Tat gestanden. Deswegen muss sich der Wermelskirchener nun in Köln vor Gericht verantworten. Außerdem wegen einer Vergewaltigung im Herbst 2007 einer damals 15-Jährigen und exhibitionistischer Handlungen vor vier Mädchen im Alter zwischen 8 und 12 Jahren. Auch diese Taten hat der 27-Jährige eingeräumt. Untergebracht ist der geistig Behinderte in einer forensischen Klinik.
Gestern verhandelte die Kammer den Überfall auf die zum Tatzeitpunkt am 2. Juni dieses Jahres Elfjährige. Verhaftet worden war der mutmaßliche Täter jedoch nicht wegen dieses Verbrechens. Besorgte Eltern hatten Anzeige erstattet, weil sich in einem Waldstück in Wermelskirchen ein nackter Mann herumtrieb. Als ihn die Polizei dazu vernahm, gestand er den sexuellen Missbrauch der Elfjährigen, später auch die Vergewaltigung im Herbst 2007. Erstmals kamen gestern Details aus dieser Befragung zur Sprache. Demnach waren ihm beide Opfer zufällig in die Hände gefallen. Er hatte sich auf sie gestürzt, weil sie gerade des Weges kamen. Tatsächlich soll der Angeklagte nach eigener Aussage im vergangenen Sommer ein weiteres, etwa 14 Jahre altes Mädchen vom Fahrrad gerissen haben, um es zu vergewaltigen. Dieses Kind soll aber wild um sich geschlagen haben und entkommen sein. Ein anderes Mal sei er, so der Angeklagte gegenüber der Polizei, nackt hinter einer Joggerin hergelaufen. Einige Male habe er im Gebüsch gestanden und onaniert, als Mädchen vorbeigekommen seien.
Der Anwalt des Angeklagten kritisierte die Art der polizeilichen Vernehmung. Sein Mandant sei stundenlang befragt worden, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend gewesen sei. Der Angeklagte sei so behindert, dass er die Tragweite seiner Aussagen nicht habe begreifen können. Dem widersprachen die Beamten. Der Verhaftete hätte von sich aus auf einen Anwalt verzichtet und im Verhör alles gut verstanden. Kritik an der Arbeit der Ermittler wurde auch von anderer Stelle laut. Die Mutter des missbrauchten Mädchens äußerte sich empört über die Art der Befragung ihrer Tochter. "Ich war total schockiert über die Vernehmung." Die Kriminalbeamtin hätte dem Kind das Gefühl vermittelt, es sage nicht die Wahrheit. Die Polizistin wies dies zurück. Es gehöre zu ihrer Aufgabe, unangenehme Fragen zu stellen. Eine ähnliche Situation hatte es zum Prozessauftakt gegeben. Auch da war der ermittelnden Beamtin fehlendes Fingerspitzengefühl bei der Befragung vorgeworfen worden. Der Prozess wird fortgesetzt.