Fehlerhafte Abrechnungen in Wermelskirchen Streit mit Versicherung um 660.000 Euro

Wermelskirchen · Ende 2013 wurden fehlerhafte Bescheide verschickt. Ansprüche auf Schadenersatz gegen städtische Mitarbeiter lassen sich nicht geltend machen. Bürgermeister geht von einem Schaden für die Stadt von über einer halben Million Euro aus.

 Als 2012 ein Beweissicherungsverfahren zu den verrutschten Pflastersteinen auf der Kölner Straße stattfand, ahnte noch niemand, dass wenig später fehlerhafte Bescheide verschickt wurden.

Als 2012 ein Beweissicherungsverfahren zu den verrutschten Pflastersteinen auf der Kölner Straße stattfand, ahnte noch niemand, dass wenig später fehlerhafte Bescheide verschickt wurden.

Foto: Teifel/Teifel, Udo (tei)

Langsam gerät es in Vergessenheit. Fast fünf Jahre ist es nun schon her, dass die Stadt Wermelskirchen fehlerhafte Bescheide für den Innenstadtausbau verschickte. Rund eine Million Euro hat die Stadt dadurch verloren; wären sie nicht auf den letzten Drücker rausgeschickt worden, wären es sicher noch mehr geworden. Seit fünf Jahren dümpelt das Verfahren so vor sich hin: Es beschäftigte das Landgericht Aachen, wo es zum Vergleich kam. Und nun streiten sich Stadt und Eigenschadenversicherung um den Restbetrag von 660.000 Euro. Das Ergebnis: offen.

Werner Roetzel ist einer der wenigen Bürger dieser Stadt, der dieses Verfahren seit fünf Jahren im Blick hat. Und immer wieder den Bürgermeister daran erinnert. Bis heute ist die Stadtverwaltung nämlich noch nicht von sich aus an die Öffentlichkeit getreten und hat über Zwischenstände informiert. Roetzel gegenüber der Bergischen Morgenpost: „Die Verwaltung hat bis heute, also nach fast fünf Jahren, der Öffentlichkeit noch keinen umfassenden und abschließenden Bericht über den genauen Umfang des Schadens und Verantwortlichkeiten der Verursacher geliefert.“ Zum wiederholten Mal hat er dies jetzt beim Bürgermeister angemahnt.

Immerhin geht es um einen Schaden von knapp einer Million Euro. Die Stadtverwaltung hatte ein externes Ingenieurbüro 2013 beauftragt, die Schlussabrechnung für die Anliegerbeiträge zu erstellen. Denn das Rechnungsprüfungsamt hatte 2012 auf mögliche Verjährungsfristen hingewiesen. Dann hätte die Stadt in die Röhre geschaut und sicher etliche Millionen Euro verloren. Es ging um die Abrechnungen für den Straßenausbau von Brückenweg, Kölner Straße, Eich, Telegrafenstraße und Bügeleisen. Wären die Bescheide nicht fristgerecht Ende 2013 verschickt worden, hätten die Anlieger ihre Vorauszahlungen – rund zwei Millionen Euro – zurückbekommen. Durch personelle Engpässe in der Stadtverwaltung war die Eigenleistung nicht möglich – so wurde die Abrechnung extern vergeben. Was ja quasi schief ging.

Doch wer zahlt die rund eine Million Euro, die durch die fehlerhaften Abrechnungen entstanden ist? Vor dem Landgericht Aachen gab’s einen Vergleich: 300.000 Euro zahlte die Versicherung des Ingenieurbüros. Mehr nicht. 660.000 Euro blieben. Anfangs war die Eigenschadenversicherung der Stadt Wermelskirchen bereit, 100.000 Euro zu übernehmen. Doch wer übernahm den Rest?

Das war der Stand vor einem Jahr. Daran hat sich eigentlich wenig geändert. Bürgermeister Rainer Bleek: „Eigenschadenversicherung und Stadt haben unterschiedliche Auffassungen.“ Ein Abschluss sei aber in Kürze zu erwarten, sagte er im Gespräch mit dieser Zeitung.

Inzwischen geklärt scheint die Frage der Verantwortlichkeit. Der städtische Justiziar hatte diese Frage geprüft und den nicht öffentlich tagenden Rechnungsprüfungsausschuss informiert. Bleek: „Im Ergebnis ließen sich keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen städtische Mitarbeiter geltend machen.“ Dazu hätten Pflichtverletzungen vorliegen müssen, die ursächlich für den Eintritt des Schadens gewesen sein müssten und die „vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden“. Beides wurde aber durch die internen Prüfungen nicht bestätigt. Bleek: „Bearbeitungsfehler lagen sowohl auf Seiten der Stadt als auch beim beauftragten Dienstleister. Zu dieser Einschätzung ist auch das Landgericht Aachen gekommen.“

Abhängig von dem, was die Eigenschadenversicherung noch leiste, bleibe auf jeden Fall ein Schaden für die Stadt von über einer halben Million Euro aus dem fehlerhaften Abrechnungsverfahren von 2013, schätzt der Bürgermeister zum jetzigen Zeitpunkt. „Die damaligen Abrechnungsbescheide sind rechtskräftig. Es können und werden keine neuen verschickt“, erklärt Bleek.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort