Tierisch Gelbbauchunke kehrt zurück

Wermelskirchen · Regelrecht auf die Sprünge geholfen wird jetzt der Gelbbauchunke, einem europaweit streng geschützten Tier. Die kleine, krötenähnliche Amphibienart war früher häufig im gesamten Bergischen Land anzutreffen, sie vertilgte in praktisch jeder kleinen Wasserfläche auf Wald- und Feldwegen Stechmücken und andere Insekten. Heute ist die Art fast ausgestorben.

 Die Gelbbauchunke soll nach und nach im Bergischen wieder angesiedelt werden. Einen ersten Versuch gibt es jetzt in Lindlar.

Die Gelbbauchunke soll nach und nach im Bergischen wieder angesiedelt werden. Einen ersten Versuch gibt es jetzt in Lindlar.

Foto: Biologische Station

Deswegen werden die Amphibien nachgezüchtet und in geeigneten Lebensräumen, in denen es sie früher gegeben hat, wieder angesiedelt. Genau das passierte jetzt in einem Steinbruch in der Nähe von Lindlar mit einigen Hundert nachgezüchteten Jung-Unken. Die Nachzucht und Wiederansiedlung wurde möglich durch die Kooperation von privatem und staatlichem Naturschutz.

Biologe Tobias Mika von den Biologischen Stationen Oberberg und Rhein-Berg, der das Projekt vor Ort betreut, freut sich: "Mit der Wiederansiedlung der Gelbbauchunke im Oberbergischen sind wir endlich einen großen Schritt weiter bei den Schutzbemühungen um diese in NRW vom Aussterben bedrohte Art. Jetzt müssen wir uns darum kümmern, dass es den jungen Unken hier so gut gefällt, dass es bald den ersten Nachwuchs im Steinbruch gibt." Amphibienexperte Arno Geiger betont, dass unter streng kontrollierten Bedingungen im Artenschutzzentrum in Metelen im Kreis Steinfurt eine große Anzahl Jungtiere aus wenigen Wildfängen nachgezüchtet wurden. Oliver ter Schegget, Tierpfleger in Metelen: "Zurzeit grassiert ein gefährlicher Pilz in NRW, der Chytridpilz. Er schädigt die feuchte Haut der Amphibien. Ziel unserer Nachzucht war es daher nicht nur, viele junge Unken zu produzieren, sondern die Nachzucht auch chytridpilzfrei zu halten. Bis jetzt ist uns das gelungen".Gelbbauchunken sind in der Europäischen FFH-Richtlinie gelistet und im Bundesnaturschutzgesetz sowie im NRW-Landschaftsgesetz streng geschützt. Zudem ist sie durch Bestandsrückgänge in den vergangenen Jahrzehnten bundesweit mittlerweile in den Roten Listen als "stark gefährdet" eingestuft worden, in NRW sogar in die höchste Gefährdungskategorie "vom Aussterben bedroht".

(rue)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort